Guten Tag,
es schreibt ein verzweifelter Bauherr, der auf der Suche nach Erfahrungen, Meinungen und Ratschläge für die Lösung seines Problems ist.
Folgende Sachlage: wir waren Eigentümer und Bewohner eines freistehenden Einfamilienhauses (in einer WEG), welches wir abgebaut (nicht abgerissen!) haben, damit an selber Stelle ein energieeffizientes Gebäude in Effizienzstufe 40 EE aufgebaut werden kann. Auf der Suche einer dazu passenden Förderung hatten wir bei der KFW gefragt, ob sich unser Vorhaben als Neubau oder Sanierung einstufen lässt. Die Antwort war, dass die Einstufung nicht durch die KFW sondern durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Baugenehmigung erfolgt (vgl. auch Punkt 3.2 der BEG FAQ). Tatsächlich hatte das Bauamt die Einstufung als Sanierung bestätigt. Daraufhin haben wir
- den Bauantrag gestellt und die Genehmigung erhalten
- eine Baufinanzierung abgeschlossen
- eine BzA vom Energie-Experten erstellen lassen
- eine Förderung bei der KFW beantragt (Programm 461 - Wohngebäude Zuschuss) und die Zusage erhalten.
- alle Verträge mit den entsprechenden Dienstleistern abgeschlossen
6 Monate nach der Zusage und nach dem die Bestandsimmobilie bereits abgebaut wurde, meldet sich der Energie-Experte zurück und verweigert die weitere Betreuung des Vorhabens, mit der Begründung, dass er das Vorhaben nicht als Sanierung sieht und er im Falle einer nachträglichen Prüfung durch die KFW, die Haftung nicht übernehmen möchte.
Dies ist nun eine Katastrophe! Wir haben nicht nur unsere "alten" 4 Wände verloren sondern können ohne Förderung die gesamten Kosten des Vorhabens nicht mehr tragen.
Wir fragen uns nun, ob der Experte überhaupt das Recht hat, sich zurückzuziehen und ob wir ihn durch einen anderen "ersetzen" dürfen, damit auf der Basis der bestehenden Dokumentation und dem umgesetzten Vorhaben eine BnD erstellt werden kann.
Vielen Dank schon mal für Meinungen und Ratschläge...
8 Antworten
Hallo und danke.
Der Vertrag läuft über den Bauträger. Also nicht direkt mit uns.
Muss die Anzeige des Wechsels bei der KfW eine Begründung enthalten?
Hallo,
Würde ich mit dem EEE abstimmen.
Hallo,
hatte so einen ähnlichen Fall, das ich als EEE eingesprungen bin.
Bei Erstellung des Verwendungsnachweis im Nachgang muss nur bestätigt werden, das die "Bestätigung zum Antrag" vorliegt und überprüft wurde, wie bei jedem Antrag. M.M.n. ist genau wegen solchen Fällen, (das der EEE der die "Bestätigung zum Antrag" erstellt hat, nicht gleichzeitig der sein muss, der die "Bestätigung nach Durchführung" erstellt), dieser Haken zu setzen. Somit müssten Sie theoretisch dazu nichts bei der KFW unternehmen, würde aber trotzdem einen Dreizeiler senden. Wenn Sie den EEE bevollmächtigt haben, müssen Sie die KFW kontaktieren, da Sie die Auszahlung im Nachgang nicht beantragen können, weil Sie keinen Zugang zum Zuschussportal haben. Aber auch das ist "eigentlich" unproblematisch.
Des Weiteren habe ich aktuell auch ein Projekt bei dem der Bestand bis auf die Decke ü. UG abgebrochen wurde, hierzu habe ich selbe Aussage von der KFW bekommen und somit im Bauantrag drauf bestanden das dort Sanierung steht. Somit stand der Förderung nichts im Wege.
Wo befindet sich den das Bauvorhaben?
Vielleicht hinterlassen Sie mal eine Möglichkeit sie zu kontaktieren hier, eventuelle meldet sich ein EEE der es ließt, aus Ihrer Nähe bei Ihnen. Bezweifele zwar das es noch EEE gibt die Kapazitäten haben, aber ein Versuch wäre es wert.

Hallo Bautechniker,
danke für die Antwort. Wir haben nun einen EEE gefunden, der einspringen würde. Das mit dem Haken ist sehr interessant...aber leider ist das hochgeladene Bild viel zu klein. Nach starkem Vergrößern ist auch nichts zu erkennen. Kannst Du es bitte erneut und etwas größer hochladen?
Gebaut wird im Raum Frankfurt am Main
Ciao
Hi,
das Bild ist im original 890 X 500 Pixel groß.
Wenn ich es selbst hier im Forum anklicke, öffnet es sich nicht wie sonst immer in einem neuen Tab. Selbiges ist auch bei anderen Anhängen von anderen Nutzern hier im Forum. Ich glaube das es nicht an meinem Upload liegt, versuche es aber nochmal.
Interessant, ich bin im Umland 30km nördlich von Frankfurt am Main tätig.
Gruß

Hmmm, komisch. Ich kann das Bild nicht anklicken, obwohl ich ganz normal angemeldet bin. Habe auch einen anderen Browser versucht.
Trotzdem vielen Dank für die Mühe. Werde den Admins eine Nachricht schreiben...
Ciao
....Der Vertrag läuft über den Bauträger. Also nicht direkt mit uns.....
Das sollte nicht sein...der EB muss unabhängig beauftragt und bezahlt werden...also von Euch als Bauherr
Prinzipiell kann der EB seine Bedenken äußern ... schließlich muss er das auch verantworten ... und die Verantwortung kann manchmal schwer wiegen
Man kann den EB auch wechseln,, am besten in gutem Einvernehmen mit dem bisherigen EB
Hallo,
Grundsätzlich dürfte dem Wechsel zu einem anderen Energieberater (sofern dieser den Auftrag übernimmt) möglich sein.
Er müsste als EEE gelistet sein. Den Wechsel dann bei der KfW anzeigen.
Hatten Sie einen Vertrag mit Ihrem Energieberater.