Ich habe bisher für Eigentümer stets die Antragsstellung per Vollmacht übernommen. Nun stehe ich vor der Frage wie das ganze bei einer WEG funktioniert? Das Bafa stellt das Formular beg_vm zur Verfügung, ist es ausreichend dieses mit der Hausverwaltung als Vollmachtgeber einzureichen? Oder muss hier das Formular beg_untervollmacht ausgefüllt werden? (Wobei ich dieses Formular auch nicht so recht verstehe)
Ich hoffe sehr auf eure Rückmeldung
4 Antworten
Hallo zusammen,
danke für die Antworten! Ich hatte zwischenzeitlich eine menschliche Person vom Bafa ans Telefon bekommen und folgende Auskunft erhalten:
- Ein Beschluss muss hochgeladen werden aus dem das Vorhaben ersichtlich ist und ein Antragssteller aus den Eigentümern benannt wird
- Die Vollmacht ist dann mit dem benannten Eigentümer auszufüllen und nicht mit der Hausverwaltung
So jedenfalls werde ich jetzt mein Glück versuchen!
Moin,
ich habe schon mehrfach das Verfahren mit einer Hausverwaltung durchgeführt und nicht mit einem einzelnen Eigentümer. I.d.R. gibt es ja auch nur bei der hausverwaltung ein gemeinsamen Bankkonto für die Zuschuss- Auszahlung. ( Der Antragsteller muss auch Kontoinhaber sein)....
Wundert mich, dass das BAFA dieses jetzt anders empfiehlt..
Viel Erfolg !
Die BEG-FAQ-Seite gibt antwort auf Ihre Frage:
"1.5 Wie kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Antrag für eine Sanierung stellen?
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und Maßnahmen am Sondereigentum.
Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt der Verwalter der WEG oder eine andere vertretungsberechtigte Person als bevollmächtigte Person der WEG einen gemeinschaftlichen Antrag auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der WEG zur Sanierung und Antragstellung. In der Zuschussvariante (BAFA) ist bei der Antragstellung für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ein entsprechender aktueller Nachweis hochzuladen, zum Beispiel eine Vollmacht der Eigentümer und Eigentümerinnen, Verwalterbestellung (inkl. Angabe eines aktuell gültigen Bestellungszeitraums) oder Beschluss der WEG-Versammlung zur Vertreterbestellung bzw. zur geplanten Maßnahme.
Bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen ausschließlich am Sondereigentum einer Wohnungseigentümerin bzw. eines Wohnungseigentümers muss diese Wohnungseigentümerin bzw. dieser Wohnungseigentümer einen gesonderten Antrag stellen."
Quelle: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BE…
Moin, Es muss die Hausverwaltung die Standard-BEG-Vollmacht unterschreiben und zwar eine Person ( mit Namen benannt) . Dann braucht es den Verwaltungs-Auftrag der WEG an die Hausverwaltung ( mit hochladen) und auch ein Protokoll der WEG-Versammlung, bei der ein Beschluss über eine Sanierung gefasst wurde ( auch mit hochladen)...
So jedenfalls hat es bei mir funktioniert ( nachdem das BAFA die fehlenden Dokumente nachverlangt hatte)
Viel Erfolg!