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Fragen zur BAFA-Förderung BEG EM

Hallo,

Ende Juli habe ich einen BEG EM Antrag über 2600€ für eine Luft-Luft Wärmepumpe (Split Klimaanlage) gestellt.

Die Gesammtkosten habe ich selbst grob geschätzt.
In Deutschland kostete allein die Wärmeumpe knapp 2000€.


Eine Woche nach der Antragstellung habe ich die Pumpe in einem spanischen Onlineshop für 1250€ bestellt.

Habe mehrere Firmen hier in der Umgebung angerufen, niemand wollte die Toshiba Wärmepumpe A+++ installieren.

Als Ausrede kam meistens "sorry wir sind ausgebucht" oder "wir installieren nur Klimaanlagen, die bei uns gekauft wurden"

Deswegen habe ich die Wärmepumpe selbst installiert, es wurde aber noch keine Inbetriebnahme gemacht.

Für die Inbetriebnahme muss ich noch noch eine Firma suchen.

Habe noch 4 andere Rechnungen für Montagematerial und Leihwerkzeug (alle zusammen 200€)

Gesammtkosten bis jetzt 1450€


Letzte Woche habe ich einen Brief von der BAFA bekommen, dass mir 35% Fördemittel bis 910€ bewilligt wurden.

1. Ich habe die Pumpe vor der Bewilligung bestellt. Werde ich trotzdem die Fördermittel bekommen?

2. Damit ich die Erstattung bekomme, müssen die Gesammtkosten über 2000€ liegen, oder?


3. Wird die Rechnung auch anerkannt, wenn z.B die Inbetriebnahme von einer serbischen Firma durchgeführt wird?

4. Auf was muss ich noch achten, damit alle meine Rechnungen anerkannt werden?

5. Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle machen?


Werde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Tipps bekomme.

MFG Zvonko

4 Antworten

Die Frage habe ich schon 3 mal gelesen auf verschiedenen Plattformen

Förderung nur auf Fachunternehmerrechnung und mit Fachunternehmer Erklärung  

Ja.. Bagatellgrenze ist 2000 euro um überhaupt Förderung zu bekommen 

 

und zusätzlich noch Punkt 1:

1. Ich habe die Pumpe vor der Bewilligung bestellt. Werde ich trotzdem die Fördermittel bekommen? NEIN

oh, falsch gelesen. Vor der Bewilligung darf man anfangen, nur nicht vor der Beantragung. 

Daher besteht also, rein vom Zeitablauf her, die Chance auf Fördergeld.

Antwort auf von ringmichael@t-…

Ich denke , doch: Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides (Bewilligung), sondern das Datum des Antrages. "Nach bestätigtem Antragseingang dürfen Aufträge auf eigenes finanzielles Risiko - also vor Zuwendungsbescheid - erteilt werden "...

Bei allen anderen Fragen bin ich eher skeptisch....

 

um zu antworten.