Hallo zusammen,
sicherlich eine für viele einfach zu beantwortende Frage; als frischer EEE finde ich allerdings keine valide Antwort in den Vorschriften und FAQs:
Welches Datum zählt für die Vorgabe der maximalen förderfähigen Kosten im Bereich BEG EM?
Der Tag der Antragsstellung, also der TPB? Könnte ich so einen Antrag für z.B. 60T€ Dachsanierung im Dezember stellen und einen weiteren für z.B. Fenster über 60T€ im Januar?
Oder zählt das Rechnungsdatum/die TPN/...?
Vielen Dank und beste Grüße
Malte Bährens
4 Answers
Vielen Dank!
Finde ich es nur nicht, oder ist das "nur" gelebte Praxis und es steht nirgend explizit?
...einfach mal den Fachleuten glauben!
Das tue ich.
Wenn es aber um einen Juristen als Kunden geht, der gerne für ihn wichtige Dinge rund um seine Förderung schriftlich nachlesen möchte, reicht diese Aussage leider nicht aus...
Richtig...ein Antrag im Dezember...der nächste im Januar
Es zählt das Datum der Beantragung