guten tag kollegen
besteht die möglichkeit, eine zugesagte beg em, zuwendunsbescheid älter als ein monat, mit der maßnahme wurde noch nicht begonnen, max. förderfähiger investbetrag eingetragen, beantragt wurden z.b. fenster und fassade, um eine dämmung von dachflächen oder einbau einer neuen haustüre, zu erweitern?
5 Answers
sorry, auch wenn der max. förderfähige investbetrag schon erreicht ist?
Nein geht nicht. Habe einen ähnlichen Fall gerade beim BAFA angefragt. Die Reduzierung der Summe in einem Zuwendungsbescheid, der älter als 1 Monat ist, geht nicht. Erst nach Verwendungsnachweis - mit ggf. reduzierter Summe - und nach Auszahlung des Zuschusses , ist ein erneuter Antrag bis zur jährlichen Maximalsumme wieder möglich.
Das ist eine Behörde, der Zuwendungsbescheid ist ein hochoffizielles Dokument und das kann man in Deutschland nicht ändern - sozusagen in behördlich-deutschem Stein gemeisselt :(
... eine erweiterung der maßnahmen an der gebäudehülle ist auch nicht möglich, keine reduzierung oder erhöhung der kosten, nur eine erweiterung?
Das sollte möglich sein, solange die maximalen förderfähigen Kosten nicht erreicht sind...( also im Antrag benannte Kosten ) - dann zusätzlicher, neuer Antrag
Einfach einen zusätzlichen Antrag stellen.