Hallo,
bin mal wieder im BAFA Formulardschungel verloren......
Ich habe als Energieberater für einen Kunden eine BAFA Heizungserneuerung (WP) inkl. "Fachplanung und Baubegleitung " mit einer TPA-ID usw. beantragt und genehmigt bekommen.
Nun wollte ich rausfinden, wie die Mindestanforderungen der Rechnung zur Fachplanung und Baubegleitung aussehen.
Ich finde im Infoblatt "600 000 4863" allerdings nur eine Auflistung mit der Überschrift "Die nachfolgende Auflistung der förderfähigen Leistungen enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen und ist nicht abschließend." Danach kommt die Liste, was alles förderbar ist, aber nirgends, was verpflichtend.
Kennt hierzu jemand detaillierte Pflichtanforderungen?
Bei KfW war das vor der BEG immer beschrieben....
sonnige Grüße
4 Antworten
Hallo,
leider führt der Link nur zum Bundesanzeiger.
TMA für die BEG-Förderungen kann ich bei BAFA oder Kfw auch nicht mehr finden.
Danke Adem1234.
@EEE for FUTURE: Hier der entsprechende Auszug. Da sich das auf die BEG Förderung bezieht, zählt das für BAFA und KfW.
Allerdings.... wieso muss man sooooo viele Dokumente durchsuchen. Das ist wirklich eine Förderdschungel, oder?
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5 Leistungen des Energieeffizienz-Experten und des Fachunternehmers
5.1 Leistungen des Energieeffizienz-Experten
Der Energieeffizienz-Experte muss bei der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen mindestens folgende Leistungen im Rahmen der Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen.
Werden Teilleistungen durch Dritte, z. B. Fachplaner oder bauüberwachenden Architekten erbracht, sind diese vom
Energieeffizienz-Experten im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen.
Für alle Einzelmaßnahmen:
– In der „Bestätigung zum Antrag“/„gewerblichen Bestätigung zum Antrag“ bzw. der „technischen Projektbeschreibung“ die geplante energetische Maßnahme und die förderfähigen Kosten erklären sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß der BEG EM für diese Maßnahme bestätigen
– Die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung
der Energieeffizienz oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes bestätigen
– Die Angemessenheit der Maßnahme unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und
energetische Anlagentechnik am gesamten Gebäude prüfen
– Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken (anhand von Angeboten oder Kostenschätzung)
– Bei der Ausschreibung beziehungsweise Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung
mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahme prüfen
– Herstellernachweise, Herstellerangaben und Fachunternehmererklärungen auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen prüfen
– Die vorhabenbezogenen Nachweise erbringen bzw. zusammenstellen
– Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren
– Die Dokumentation mit den jeweils für die Einzelmaßnahme geforderten Nachweisen an den Bauherrn übergeben
– Nach Vorhabenbeginn: die förderfähigen Maßnahmen gemäß „Infoblatt zu den förderfähigen Kosten“ zur BEG EM
prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren
– In der „Bestätigung nach Durchführung“/„gewerblichen Bestätigung nach Durchführung“ bzw. dem „technischen
Projektnachweis“ die Umsetzung des geförderten Vorhabens und die förderfähigen Kosten erklären und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für die Maßnahmen bestätigen
– Rechnungen einreichen, die die förderfähigen Kosten belegen
Danke, jetzt habe ich es auch für BEG-Effizienzhaus gefunden:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C…
"7. Leistungen des Energieeffizienz-Experten – Effizienzhaus
Der Energieeffizienz-Experte muss beim Neubau eines Effizienzhauses oder bei der energetischen Sanierung zum
Effizienzhaus mindestens folgende Leistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Bau-
maßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen...."
Hallo Kollege/in,
in den TMA unter "5.1 Leistungen des Energieeffizienz-Experten" sind alle Pflichtmaßnahmen aufgezählt.
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-20210916.pdf?__blob=publicationFile&v=4