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Sonderfragen zur KfW-Förderung

Hätten Sie’s gewusst?

KfW-Förderung: Pfad im Dschungel Ist eine Aufstockung der Förderung möglich? Eine Aufstockung des Darlehensbetrages bis zum objektbezogenen Förderhöchstbetrag ist möglich, solange die Schlussrechnung noch nicht bezahlt wurde. Es muss jedoch ein Aufstockungsantrag über die Hausbank gestellt werden. Die Auf­stockung erfolgt zu den aktuellen Programmbestimmungen und zu den aktuellen Konditionen. Zusagen aus dem alten CO2-Gebäudesanierungsprogramm für dasselbe Vorhaben werden auf die aktuell gültigen Förderhöchstbeträge im Programm „Energie­effi­zient Sanieren“ angerechnet. Sofern für den Aufstockungsantrag ein besserer KfW-Effizienzhaus-Standard nachgewiesen wird, erfolgt die Aufstockungszusage für diesen KfW-Effizienzhaus-Standard. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Standard zum Zeitpunkt der ursprünglichen Darlehenszusage bereits existierte. Kann das Programm „Energieeffi­zient Sanieren“ mehrmals beantragt werden? Eine erneute Beantragung für ein neues Investitionsvorhaben ist bis zum objektbezogenen Förderhöchstbetrag möglich. So ist beim KfW-Effizienzhaus eine Förderung von maximal 75000 Euro je Wohneinheit insgesamt möglich. Dieser Betrag kann auch über mehrere Zusagen ausgeschöpft werden. Wie wird verfahren, wenn das Wohngebäude aus verschiedenen Bauperioden stammt? Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrages/der Bauanzeige des Ursprungsgebäudes. Das Gebäude wurde nicht immer als Wohngebäude genutzt. Ist eine Förderung trotzdem möglich? Gefördert werden Gebäude, die zuletzt (vor Beginn der Sanierung) ganz oder ...

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