Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

EU-Kommission genehmigt weitestgehend novelliertes EEG

Lediglich für die dritten Ausschreibungsrunden  für Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich die EU-Kommission laut Bundeswirtschaftsministerium vorbehalten, zunächst die Wettbewerbssituation zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt endgültig zu entscheiden. Das EEG 2021 sieht vor, dass im kommenden Jahr 2.100 Megawatt mehr Windkraft an Land und 4.1000 Megawatt mehr Photovoltaik zur Förderung ausgeschrieben werden. Insgesamt beträgt das Ausschreibungsvolumen 2022 damit bei Windkraft an Land rund 5.000 Megawatt und bei Photovoltaik 6.050 Megawatt. Die erhöhten Ausschreibungsmengen waren mit der im Juli 2021 in Kraft getretenen Novelle in das EEG 2021 eingefügt worden.

Welche weiteren Regelungen im EEG genehmigt wurden

Ebenfalls genehmigt hat die EU-Kommission eine Reihe von Einzelregelungen im EEG. Hierzu gehören unter anderem die finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Freiflächenanlagen, die Verfahrensvereinfachungen in den Photovoltaik-Ausschreibungen und das geänderte Ausschreibungsdesign für die Biomethanausschreibung zum 1. Dezember 2021. Die Europäische Kommission hat auch die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen genehmigt. So werden dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge erhebliche Emissionen des besonders klimaschädlichen Gases Methan vermieden, das in die Atmosphäre gelangt, wenn die Gülle stattdessen auf Feldern ausgebracht würde.

Bioenergieverbände kommentieren Genehmigungen

Das Hauptstadtbüro Bioenergie, in dem sich vier Bioenergieverbände organisieren, begrüßt den positiven Abschluss des Notifizierungsprozesses. Nachdem der mit dem EEG 2021 ungerechtfertigt gestrichene Flexzuschlag für Biogasanlagen im zweiten EEG-Vergütungszeitraum im Sommer dieses Jahres durch den Bundestag wieder zurückgenommen worden sei, bestätige nun auch die Europäische Kommission die für die Branche so wichtige Regelung. Biogasanlagenbetreiber im zweiten Vergütungszeitraum könnten somit zukünftig wieder einen Flexzuschlag geltend machen, auch wenn sie bereits im ersten Vergütungszeitraum die Flexprämie erhalten hätten.

Auf Unverständnis stößt bei den Verbänden hingegen die nicht genehmigte Anschlussvergütung für die Verstromung von Altholz. „Hier hätten wir uns von der Kommission eine andere Entscheidung gewünscht“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Noch nicht abschließend genehmigt ist die Südquote, die festlegt, dass mindestens die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung an Gebote aus der Südregion vergeben werden müssen. Laut Rostek ist davon auszugehen, dass diese in den ersten Ausschreibungsrunden im Februar und März 2022 noch keine Anwendung finden kann.  Zur Südregion zählen überwiegend Landkreise in Baden-Württemberg, Bayern und dem südlichen Rheinland-Pfalz. Quellen: BMWi / Hauptstadtbüro Bioenergie / jb

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.