Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026 regional und unter klar definierten Bedingungen.
Laut des Geldratgebers müssen Betreiber im Zuge der Anmeldung beim Netzbetreiber klar die Einspeisevergütung als Veräußerungsform wählen. Geschieht das nicht, können sie leer ausgehen.
Photovoltaikanlagen bringen die Stromnetze immer häufiger an ihre Grenzen. Eine Energierecht-Novelle soll gegensteuern, irritiert jedoch PV-Interessierte.
Seit 1. August 2024 gelten neue Einspeisevergütungen für Solarstromanlagen.
Die Vergütungssätze für Solarstrom sinken zwar wieder. Dennoch lassen sich Photovoltaikanlagen bei Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben.
Wer sich eine Solarstromanlage auf das Dach installieren lässt, erhält künftig eine höhere Einspeisevergütung. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.
Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen — DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnsaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein.
Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,2 % sinken werden.