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Einspeisevergütung: Photovoltaikanlagen lohnen sich jetzt noch mehr

Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch von Solarstrom sind mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) profitabler geworden. So ist die Vergütung bei Einspeisung für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Anlage. Positiv für künftige Anlageneigentümer wirkt sich außerdem die Regelung aus, dass die monatliche Degression bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich um ein Prozent sinkt. 

Anlagenkosten stiegen, Strompreise aber auch

Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart teuren Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung steigt laut dem Solar Cluster Baden-Württemberg von rund 16 auf rund 19 Cent pro Kilowattstunde. Die Gründe: Zwar sind die Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten derzeit rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei zehn Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. „Mit Solarstrom vom Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaikanlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer“, erklärt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster.

Volleinspeisung wird besser gefördert

Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz: für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem für diejenigen, die nur sehr wenig Strom verbrauchen und daher nur einen kleinen Teil ihres Solarstroms nutzen können sowie bei großen Anlagen. Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13 Cent – ein Anstieg auf rund das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.

EEG 2023 führt Flexi-Modell ein

Als interessant bezeichnet das Solar Cluster das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer:innen können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder ein Elektroauto geladen werden soll, lohnt sich vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms. Die neue EEG-Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer:innen zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen – was das Ganze etwas teurer macht. Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg / jb

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