Eine Simulationsstudie im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland hat die wirtschaftlichen Folgen der geplanten EEG-Novelle berechnet. Das Ergebnis: Nulleinspeisung verdreifacht die Stromgestehungskosten, die Amortisationszeit steigt auf über 25 Jahre.
Der am 20. April 2026 bekannt gewordene Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sieht einen Paradigmenwechsel für private Photovoltaikanlagen vor. Haushalte mit Anlagen bis 25 Kilowatt verlieren die garantierte Einspeisevergütung, erhalten keinen Zugang zur Marktprämie und müssen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Alternativ ist die Nulleinspeisung vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant Direktvermarktung und Nulleinspeisung künftig als Regelfall.
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Direktvermarktung verlängert Amortisationszeit deutlich
Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage mit 10-Kilowattstunden-Speicher rechnen die Wissenschaftler vor: Jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von etwa 90 Euro deckt nicht die Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro).
Die Amortisationsdauer steigt im Referenzbeispiel durch die Direktvermarktung von 15,6 auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei aquu.
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Nulleinspeisung regelt 69 Prozent des Solarertrags ab
Mit der Nulleinspeisung dürfen neue Solaranlagen keinen überschüssigen Strom mehr in das Netz einspeisen. Der Solarstrom lässt sich nur noch im Haus verbrauchen oder im Batteriespeicher laden. Alle Überschüsse müssen abgeregelt werden. Im Referenzbeispiel gehen so 69 Prozent des möglichen Solarertrags verloren. Die Stromgestehungskosten steigen von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde.
„Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, erläutert Dr. Johannes Weniger, Geschäftsführer von aquu.
Je größer die Photovoltaikanlage, desto mehr Solarstrom muss abgeregelt werden. Ab 2027 wird es daher wirtschaftlich attraktiver, Anlagen kleiner zu dimensionieren, statt geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen.
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SFV kritisiert energiepolitische Fehlanreize
„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.
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SFV und aquu formulieren fünf Forderungen
Auf Basis der Studienergebnisse fordern beide Organisationen folgende Anpassungen im EEG 2027:
Feste Einspeisevergütung beibehalten: Eine einfache und planbare Einspeiseoption für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt muss erhalten bleiben, damit private Haushalte weiterhin verlässlich investieren können.
Marktprämie auch für kleine Anlagen anbieten: Die Marktprämien-Absicherung soll nicht nur für Photovoltaikanlagen über 25 Kilowatt gelten. Auch kleine Anlagen brauchen eine verlässliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.
Direktvermarktung nicht erzwingen: Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist.
Nulleinspeisung vermeiden: Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert und der Großteil des Solarstromertrags abgeregelt werden muss.
Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anreizen: Hürden beseitigen und Anreize schaffen, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen. ■
Quelle: SFV / oja