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PV2027-Studie: EEG-Novelle bremst privaten Photovoltaik-Ausbau aus

Eine Simulationsstudie im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland hat die wirtschaftlichen Folgen der geplanten EEG-Novelle berechnet. Das Ergebnis: Nulleinspeisung verdreifacht die Stromgestehungskosten, die Amortisationszeit steigt auf über 25 Jahre.

Der am 20. April 2026 bekannt gewordene Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sieht einen Paradigmenwechsel für private Photovoltaikanlagen vor. Haushalte mit Anlagen bis 25 Kilowatt verlieren die garantierte Einspeisevergütung, erhalten keinen Zugang zur Marktprämie und müssen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Alternativ ist die Nulleinspeisung vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant Direktvermarktung und Nulleinspeisung künftig als Regelfall.

Grafik 1: Wird nach dem EEG 2027 die Betriebsweise Nulleinspeisung gewählt, darf kein Strom in das Netz eingespeist werden. Da bei der Nulleinspeisung die Solarstromüberschüsse komplett abgeregelt werden, beträgt der Eigenverbrauchsanteil 100 Prozent.

aquu.de

Grafik 1: Wird nach dem EEG 2027 die Betriebsweise Nulleinspeisung gewählt, darf kein Strom in das Netz eingespeist werden. Da bei der Nulleinspeisung die Solarstromüberschüsse komplett abgeregelt werden, beträgt der Eigenverbrauchsanteil 100 Prozent.

Direktvermarktung verlängert Amortisationszeit deutlich

Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage mit 10-Kilowattstunden-Speicher rechnen die Wissenschaftler vor: Jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von etwa 90 Euro deckt nicht die Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro).

Die Amortisationsdauer steigt im Referenzbeispiel durch die Direktvermarktung von 15,6 auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei aquu.

Grafik 2: Die ungeförderte Direktvermarktung als Alternative zur Nulleinspeisung ist für kleine Photovoltaikanlagen aufgrund geringer Einspeisemengen und hoher Kosten aktuell noch unattraktiv. 

aquu.de

Grafik 2: Die ungeförderte Direktvermarktung als Alternative zur Nulleinspeisung ist für kleine Photovoltaikanlagen aufgrund geringer Einspeisemengen und hoher Kosten aktuell noch unattraktiv. 

Nulleinspeisung regelt 69 Prozent des Solarertrags ab

Mit der Nulleinspeisung dürfen neue Solaranlagen keinen überschüssigen Strom mehr in das Netz einspeisen. Der Solarstrom lässt sich nur noch im Haus verbrauchen oder im Batteriespeicher laden. Alle Überschüsse müssen abgeregelt werden. Im Referenzbeispiel gehen so 69 Prozent des möglichen Solarertrags verloren. Die Stromgestehungskosten steigen von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde.

„Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, erläutert Dr. Johannes Weniger, Geschäftsführer von aquu.

Je größer die Photovoltaikanlage, desto mehr Solarstrom muss abgeregelt werden. Ab 2027 wird es daher wirtschaftlich attraktiver, Anlagen kleiner zu dimensionieren, statt geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen.

Grafik 3: Ohne Limitierung der Netzeinspeiseleistung kann das Photovoltaik-Speichersystem im analysierten Referenzbeispiel Strom für 10 Cent je Kilowattstunde bereitstellen. Da bei der Nulleinspeisung die Investitions- und Betriebskosten auf eine geringere Anzahl an Kilowattstunden umgelegt werden, steigen die Stromgestehungskosten auf 31 Cent je Kilowattstunde. 

aquu.de

Grafik 3: Ohne Limitierung der Netzeinspeiseleistung kann das Photovoltaik-Speichersystem im analysierten Referenzbeispiel Strom für 10 Cent je Kilowattstunde bereitstellen. Da bei der Nulleinspeisung die Investitions- und Betriebskosten auf eine geringere Anzahl an Kilowattstunden umgelegt werden, steigen die Stromgestehungskosten auf 31 Cent je Kilowattstunde. 

SFV kritisiert energiepolitische Fehlanreize

„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.

Grafik 4: Wenn der in das Netz eingespeiste Strom mit 7,7 Cent je Kilowattstunde vergütet würde, hätte sich die Investition in eine Photovoltaikanlage oder ein Photovoltaik-Speichersystem nach rund 16 Jahren amortisiert. Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt. 

aquu.de

Grafik 4: Wenn der in das Netz eingespeiste Strom mit 7,7 Cent je Kilowattstunde vergütet würde, hätte sich die Investition in eine Photovoltaikanlage oder ein Photovoltaik-Speichersystem nach rund 16 Jahren amortisiert. Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt. 

SFV und aquu formulieren fünf Forderungen

Auf Basis der Studienergebnisse fordern beide Organisationen folgende Anpassungen im EEG 2027:

Feste Einspeisevergütung beibehalten: Eine einfache und planbare Einspeiseoption für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt muss erhalten bleiben, damit private Haushalte weiterhin verlässlich investieren können.

Marktprämie auch für kleine Anlagen anbieten: Die Marktprämien-Absicherung soll nicht nur für Photovoltaikanlagen über 25 Kilowatt gelten. Auch kleine Anlagen brauchen eine verlässliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.

Direktvermarktung nicht erzwingen: Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist.

Nulleinspeisung vermeiden: Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert und der Großteil des Solarstromertrags abgeregelt werden muss.

Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anreizen: Hürden beseitigen und Anreize schaffen, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen. ■
Quelle: SFV / oja