Wird eine vereinbarte Beschaffenheit trotz Funktionstüchtigkeit nicht erreicht, besteht ein Mangel. Darauf weist der
Bauherren-Schutzbund
hin. Im Fall der Modernisierung einer Heizungsanlage durch ein Blockheizkraftwerk wurde keine signifikante Energieeinsparung erzielt. Zudem fiel die Anlage immer wieder aus. Nach mehrmaliger Mängelrüge trat der Wohneigentümer vom Vertrag zurück.

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