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Leuchtstofflampen vor dem Aus

Das Aus für Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen kommt früher als ursprünglich in der einheitlichen Beleuchtungsverordnung (2019/2020/EU) geplant. Grund dafür ist die vorgesehene Aktualisierung der RoHS-Richtlinie (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten). Betroffen sind hier die Lampen für die Allgemeinbeleuchtung, für Spezialanwendungen gibt es jedoch noch Ausnahmen bzw. Verlängerungen. Leuchtmittel müssen deswegen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Der Handel verkauft seine Lagervorräte weiter, bis sie aufgebraucht sind. Es werden aber nach den jeweiligen Stichtagen keine neuen Leuchtmittel mehr produziert oder in Europa in den Verkehr gebracht. Der Fachbegriff dafür lautet Ausphasung. Betroffen sind vor allem Unternehmen und Industrie- sowie Logistikbetriebe. Private Haushalte werden durch die Neuerung kaum Schwierigkeiten haben, sie greifen beim nächsten Einkauf einfach zur stromsparenden LED. Alle Entladungslampen enthalten Quecksilber – wenn auch nur in geringem Maße. Dazu gehören T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel, die bislang noch als Ausnahmen galten. Konkret sollen für Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung die Sonderregelungen nach zwölf oder 18 Monaten auslaufen: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät ab 25. Februar und T5 ab 25. August 2023. Damit verschwinden sie viel früher und in deutlich größerem Umfang vom Markt. si

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