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Geplante CO2-Klassen sind verwirrend

Ein früherer Vorschlag zur jeweils hälftigen Verteilung war in der letzten Legislatur gescheitert. Seitdem tragen die Mieterinnen und Mieter die Kosten allein. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) bezweifelt, dass der jetzige Vorschlag eine große Klimaschutzwirkung erzielen wird und fürchtet neue Verwirrungen durch die geplante Einteilung in CO2-Klassen. Um Energiepreisschocks wie derzeit zu vermeiden, seien Standards und Förderung nötig, die schnell die Verbräuche der energetisch schlechtesten Gebäude senken.

Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der Deneff: „Die Heizkosten der schlechtesten Gebäude in Deutschland sind zehnmal höher als die der effizientesten. Das sind mehrere tausend Euro pro Wohnung pro Jahr. Die CO2-Preisbelastung macht dabei den kleinsten Teil der Heizkosten aus. Auch ein Kostensplitting kann daher absehbar keine großen Modernisierungen auslösen, die jetzt aber notwendig wären, um wirklich von Heizkosten zu entlasten. Der CO2-Preis kann die dringend erforderlichen Standards zur Modernisierung der größten CO2-Schleudern, gepaart mit Förderung, allenfalls ergänzen.“

Mieter können CO2-Ausstoß kaum beeinflussen

Grundsätzlich unterstützt die DENEFF eine Aufteilung der CO2-Kosten, denn Mieterinnen und Mieter haben in schlechten Gebäuden kaum Einfluss auf den Gesamtverbrauch. In sehr effizienten Gebäuden werde ihr Verhalten relativ wichtiger. Eine Aufteilung von Gebäuden in neue CO2-Klassen schaffe aber weitere Verwirrung, denn diese träte neben die ohnehin bereits uneinheitlichen Energieausweise, die wahlweise nach gemessenem Energieverbrauch oder errechnetem Bedarf erstellt werden.

Das Modell der Ministerien entferne sich zudem von dem Gedanken, die Kostenverteilung von den Einflussmöglichkeiten von Hausbesitzenden und Nutzenden abhängig zu machen. Das Papier sehe nämlich nicht vor, die CO2-Kosten nach dem individuellen Heizverbrauch jeder Wohnung aufzuteilen, sondern pauschal nach Quadratmeter-Anteil an der Wohnfläche des Gebäudes. Das eigene Verhalten einzelner Miet-Parteien im Haus hätte also kaum noch Einfluss darauf, wieviel am Ende gezahlt werde. Dabei können Mieterinnen und Mieter ohnehin allenfalls versuchen, sparsamer zu heizen. Über neue Heiztechnik oder Investitionen in die Gebäudehülle können nur Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden.

Heizanlagen gehören häufig Energiedienstleistern

Wechseln Vermieterinnen und Vermieter von fossilem Öl auf fossiles Gas, sinke nach dem Modell ihr relativer CO2-Kostenanteil zudem. Die Mieterinnen und Mieter sähen sich dann gleich hohen Verbräuchen bei steigenden Brennstoffpreisen und höheren CO2-Kostenanteilen gegenüber. Weiter merkt der Verband an, dass in dem Papier noch nicht berücksichtigt worden sei, dass sich Heizanlagen häufig im Eigentum von Energiedienstleistern befinden. Auch hierzu bedürfe es klaren Regelungen, die für die Verbraucher transparent und für die Marktakteure möglichst einfach Zusatzaufwand umsetzbar sein müssen.

„Den richtigen Heizkosten-Schock werden aufgrund der aktuellen Gas- und Ölpreisentwicklung vor allem diejenigen bei der nächsten Heizkostenabrechnung erleben, die in den unsanierten Häusern aus den 50ern und 60er Jahren wohnen,“ warnt Deneff-Gebäudeexperte Henning Ellermann. Quelle: Deneff / pgl

Hören Sie dazu auch unseren Podcast zum CO2-Preis.

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