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Förderung für Neubau-Effizienzhäuser kommt mit Deckel

Nach dem Stopp am 24. Januar folgte am 1. Februar das Go. Wenn bis zum 24.  Januar einen Antrag in den KfW-Programmen für Effizienzhäuser gestellt wurde, wird die Förderfähigkeit geprüft. Alle die nach dem 24. eingereicht haben, müssen nun umplanen auf einen ambitionierteren Standard. 

Habeck sprach sich dafür aus, künftig die Töpfe für den Wohnungsbau und Programme, die zum Klimaschutz gedacht seien, auseinander zu halten. Für die Gebäudesanierung arbeite man deshalb an einem Konzept für eine strengere und effizientere Förderung. Bei den bisherigen Programmen habe es Überförderung und Mitnahmeeffekte gegeben. Separat müsse es Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau geben. Die müssten dafür eingesetzt werden, die von der Ampel angestrebten 400.000 neuen Wohnungen zu bauen und würden derzeit zwischen Bauministerium und Finanzministerium abgestimmt. Bauministerin Clara Geywitz hat sich zum Förderstopp und den Auswirkungen auf den Wohnungsbau bislang nicht zu Wort gemeldet.

Konditionen für Effizienzhaus 40 im Neubau ändern sich 

Nun steht noch die Freigabe der Mittel für die weitergeführten KfW-Programme in der Sanierung zum Effizienzhaus und für Effizienzhäuser 40 und 40+ im Neubau aus. „Die Sanierungsförderung soll zeitnah mit unveränderten Sanierungstatbeständen wieder aufgenommen werden. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und den Förderzielen der Bundesregierung wird die BEG im Laufe des Jahres 2022 überarbeitet.“, so das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Gebäude Energieberater.

Daneben werde ein bis zum 31. Dezember 2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. Die Fördersätze würden abgesenkt und ein Kostendeckel von voraussichtlich einer Milliarde Euro für diesen Fördertatbestand eingeführt.

2023 soll es, so Habeck, dann ein komplett neu designtes Programm Klimafreundliches Bauen geben, das werde derzeit erarbeitet. Er deutete eine Neuorientierung an die stärker auf Ein- und Zweifamilienhäuser und Baugenossenschaften abzielt, also auf Wohnungseigentum. Mietwohnungsbau erwähnte er nicht.

Energierberater bleiben auf vielen Kosten sitzen

Für viele Energieberaterinnen und Energieberater ist die Übergangsregelung für die KfW-Effizienzhäuser 55 ein Trostpflaster und stellt die Rechtssicherheit wieder her. Das Vertrauen in eine zuverlässige Förderpolitik ist aber erst einmal verloren gegangen. Dazu erfolgten Stopp and Go zu sehr im Hauruck-Verfahren. Zudem fürchten viele Energieberaterinnen und Energieberater, die ihre Anträge nicht vor dem 24. Januar eingereicht haben, nun Regressansprüche ihrer Bauherren.

Diejenigen die nun Neuberechnungen anstellen müssen, um auf ein Effizienzhaus 40 zu kommen erklären, dass sie die Kosten dafür nicht oder nur teilweise von den Kunden bekommen werden. Dazu kommt derzeit noch die Unsicherheit, wie diese Effizienzhäuser 40 im Neubau nach dem Wiederanlaufen der Förderung aussehen werden. Angesichts der heißen Feder, mit der die Änderungen gestrickt sind, ist hier mit viel Mehrarbeit zu rechnen. Die fällt ohnehin an, weil sich die Berater in die neuen Förderkonditionen einarbeiten müssen.

Schaffung neuen Wohnraums steht auf der Kippe

Zudem warnen Baupolitiker davor, dass auch nach dem teilweisen Einlenken des Bundes die Schaffung neuen Wohnraums auf der Kippe stehe. „Nachdem Tübingen über viele Jahre der Wohnraumstrategien oft vergeblich auf Impulse und Strategien von der Bundesebene gewartet hat, wäre dies sicher der kräftigste Impuls für die Tübinger Wohnungs- und Klimapolitik – nur leider in die falsche Richtung“ kritisiert etwa Tübingens Baubürgermeister Cord Soehlke. Er sieht alleine in der Universitätsstadt Wohnraum für 2000 Menschen auf der Kippe. pgl

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