Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Förderrichtlinie klimafreundliches Bauen mit Holz geändert

Die Anfang März dieses Jahres in Kraft getretene Richtlinie „Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in einem wichtigen Punkt geändert: Förderfähig sind nun Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgeschlossen sind. Mit dem Programm unterstützt das Ministerium unter anderem Beratungsleistungen zu Digitalisierung, Automatisierung und betriebsübergreifender Zusammenarbeit für Unternehmen sowie zum Wissens- und Technologietransfer in Innovationsclustern. „Akteure der Holzbaubranche sollten noch dieses Jahr entsprechende Projekte umsetzen. Sie können von einer maximal 50-prozentigen Förderung in Höhe von bis zu einer Million Euro profitieren.“ Darauf weist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hin, die die Richtlinie als Projektträger umsetzt.  

Ministerium vereinfacht Antragsformulare für Förderrichtlinie klimafreundliches Bauen

Als Langzeit-Kohlenstoffspeicher kann der Baustoff Holz eine wichtige Rolle beim Klimaschutz spielen, gerade im städtischen Raum. Für diese Aufgabe gilt es, die sehr kleinteiligen Holzbauunternehmen optimal aufzustellen. Dazu muss die Branche noch digitaler, effizienter und kooperativer werden, um großvolumige, komplexe Bauaufgaben zu stemmen. Diesem Ziel dient die Förderrichtlinie. Sie ist Teil des sogenannten Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Maßnahmen müssen bis Ende 2021 vollständig abgeschlossen sein. Die Antragsformulare wurden deutlich vereinfacht. Sie stehen mit dem Richtlinientext und weiteren Informationen auf https://baustoffe.fnr.de/ zur Verfügung.

Erste Vorhaben wurden bewilligt

Als eines der ersten Projekte wurde ein Vorhaben von proHolzBW bewilligt. Das Cluster, das sich um die Förderung der Holzverwendung in Baden-Württemberg kümmert, erstellt einen Handlungsleitfaden für die Ausschreibung und Vergabe von Holzbauleistungen der öffentlichen Hand. Grund: Bund, Länder und Kommunen schreiben jedes Jahr Bauleistungen in einem enormen Umfang aus. Dabei müssen sie Vergabevorschriften beachten. Traditionell stehen die Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsneutralität und Eignung der Bieter ganz oben an. Der Aspekt Nachhaltigkeit gewinnt zwar an Bedeutung, noch bestehen aber große Unsicherheiten, wie Gebäude rechtssicher in Holzbauweise auszuschreiben sind. Hier setzt der geplante Handlungsleitfaden an, der sich direkt an die Vergabestellen in Kommunen, Landratsämtern und staatlichen Hochbauämtern richtet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.