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Förderprogramm zur Quali­fi­zie­rung zum Thema Wärmepumpe

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Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe BAW sollen Handwerker, TGA-Planer und Energieberatende zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden.

Am 1. April 2023 startet die neue „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“, die Förderrichtlinie wurde am 23. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt für Antragstellungen, die bis einschließlich 30. September 2025 erfolgen. Die Förderung ist Teil des Aufgrund des Bundes-Klimaschutzgesetz vorgelegten Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Das neue Förderprogramm ist ein wichtiger Schritt für die Wärmewende. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe unterstützen wir die gut ausgebildeten Handwerkerinnen und Handwerker, die jetzt schon Heizungen einbauen dabei, sich rasch auf klimaneutrale Technologien auszurichten. Dabei berücksichtigen wir auch Energieberaterinnen und Energieberater sowie Planerinnen und Planer für Technische Gebäudeausrüstung, die ihr Angebot stärker auf die vielfältigen Wärmepumpenlösungen im Gebäudebestand ausrichten möchten.“

Nur für wassergeführte Heizungssysteme im Bestand

Gefördert wird die Teilnahme an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching vor Ort für Handwerksbetriebe, „training-on-the-job“) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Über 30 Monate sollen jährlich mindestens 17 500 Handwerker der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima sowie etwa 3000 Planende und Energieberatende zu Wärmepumpen im Bestand qualifiziert werden.

Schulungen

Förderfähige Schulungen dürfen von Meistern und Gesellen der oben genannten Gewerke, von fachlich ausgebildeten Unternehmensangehörigen der Planungsbüros und von unternehmensangehörigen Gebäudeenergieberatern des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Energieberatern in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Schulungen können online oder in Präsenz erfolgen. Sie werden von für das Förderprogramm zugelassenen Unternehmen und Bildungsträgern angeboten. Die Zulassung der Unternehmen bzw. Bildungsträger für das Förderprogramm erfolgt durch die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA), sofern sie erklären, dass
● sie die im Merkblatt zur Förderrichtlinie definierten formalen Eignungskriterien erfüllen,
● sie die Schulungen gemäß den im Merkblatt zur Förderrichtlinie näher beschriebenen inhaltlichen und formalen Bestimmungen durchführen,
● im Falle des Angebots praktischer Schulungsinhalte ausreichend Übungsanlagen zur Verfügung stehen.

Die Bewilligungsbehörde führt künftig eine öffentliche Liste mit Unternehmen und Bildungsträgern, die förderfähige Schulungen anbieten.

Die inhaltlichen Anforderungen an die förderfähigen Schulungen sowie die für die Förderung anerkannte inhaltliche genaue Dauer der Schulungen werden in einem Merkblatt zur Förderrichtlinie definiert und auf der Homepage der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Alle Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Schulung im Falle ihrer vollständigen Anwesenheit (je nach Ausgestaltung des Angebots in Präsenz oder online) eine digitale Bestätigung über die Teilnahme.

Fachpraktische Anleitung (Coaching)

Als Coaching förderfähig sind fachpraktische Anleitungen an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung des Geräts. Näheres zum Coaching wird in einem Merkblatt zur Förderrichtlinie geregelt. Das Merkblatt wird vom BAFA veröffentlicht.

Förderung

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Übernachtungs- und Fahrtkosten sind nicht förderfähig.

● Schulungen werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

● Coachings werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller / Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

● Die Gesamtförderung ist auf 5000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt. Achtung: Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen, Planungsunternehmen und Unternehmen, die Energieberatungen anbieten. Der Deckel gilt also nicht personenbezogen, sondern für ein Unternehmen.

Anträge zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe können ab April beim BAFA gestellt werden. Weitere Infos: www.bafa.de/baw 
Quellen: BMWK, BAW / jv