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EEG 2021 verbessert Voraussetzungen für Mieterstrom 

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz begrüßt zwar die Anpassungen der Förderhöhe für Photovoltaik und die Neuberechnung im EEG 2021, meint allerdings, dass der Handlungsspielraum für Verbesserungen größer gewesen wäre. „Die vor allem in der Praxis auftauchenden Probleme, die oft im administrativen Bereich liegen, wurden nur am Rande behandelt“, sagt Energierecht-Referentin Katrin Schmidt. Dennoch lassen sich einige positiven Änderungen auflisten:

  • Der bisher geltende unmittelbare räumliche Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch des Stroms wird erweitert. Künftig ist auch eine Versorgung innerhalb eines Quartieres möglich. Das soll dazu führen, dass Anlagen künftig größer dimensioniert werden und mehr Mieterinnen und Mieter an die PV-Anlage angeschlossen werden, was sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.
  • Eine weitere Änderung erfährt die sogenannte Anlagenzusammenfassung. Bisher wurden getrennte PV-Mieterstromanlagen, die beispielsweise auf baulich verbundenen Gebäuden innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden, als eine Anlage zusammengefasst. Dies hatte negative Auswirkungen auf die Vergütung der Anlagen. Künftig erfolgt für die Ermittlung der Höhe des Vergütungssatzes keine Anlagenzusammenfassung mehr. Dies gilt jedoch nur für Anlagen, die nicht am selben Anschlusspunkt betrieben werden.
  • Lieferkettenmodelle sind förderfähig. Das bedeutet, dass die Stromlieferung nicht direkt durch den Anlagenbetreiber an den Mieter erfolgen muss, sondern auch durch einen Dritten, beispielsweise einen Energiedienstleister erfolgen kann. Für viele Anlagenbetreiber vereinfacht sich dadurch der Aufwand eines Mieterstrommodells.
  • Künftig wird der anzulegende Wert für den Mieterstromzuschlag in Abhängigkeit von der installierten Leistung zwischen 3,79 und 2,37 Cent pro Kilowattstunde liegen. Die genannten Werte unterliegen wie bisher auch der Degression. Der Degressionsmechanismus wurde ebenfalls angepasst. 
  • Wer mehr über das Thema Mieterstrom erfahren möchte, kann an dem kostenlosen Online-Seminar „Geschäftsmodell Mieterstrom im Lichte des EEG 2021“ der Energieagentur Rheinland-Pfalz am 15. April 2021 von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr teilnehmen. Es erläutert den rechtlichen Rahmen des EEG 2021 sowie Wirtschaftlichkeit und Vertragsgestaltung bei Mieterstrommodellen. Das Online-Seminar ist Teil einer Mini-Serie zum EEG 2021, die unter anderem die Änderungen für Solaranlagen und den Weiterbetrieb von ausgeförderten Anlagen beleuchtet.  

    In der Februar-Ausgabe 2021 des Gebäude-Energieberaters finden Sie ein Interview mit Naturstrom-Vorstand Tim Meyer zu Mieterstrom im EEG 2021.

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