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NRW: Koalitionsvertrag bleibt im Gebäudebereich vage

Am konkretesten ist der Koalitionsvertrag bei der Solarpflicht.  Die kommt ab dem 1. Januar 2023 für alle neuen öffentlichen Liegenschaften, bestehende und „geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften müssen möglichst bis Ende 2025 nachgerüstet werden“. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten und ab dem 1. Juli 2024 im Bestand der kommunalen Liegenschaften, sofern das Dach umfassend saniert wird.

Für private Neubauten gilt die Solarpflicht ab dem 1. Januar 2025, für private und gewerbliche Bestandsgebäude, bei denen eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird ab Januar 2026. Das zum 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ermöglicht  die Installation von Photovoltaikanlagen und Solarthermie grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, auch bei Gebäuden im Privateigentum. Um private Bauherren nicht zu überfordern, werden zur Erfüllung dieser Pflicht Teilflächen genauso gelten wie Ausnahmen bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit. Eine Mindestfläche ist nicht vorgeschrieben. Auch Verpachtung ist möglich.

Andere Bundesländer sind bei Solarpflicht ehrgeiziger

Andere Länder sind da ambitionierter: In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit Anfang 2022 für Neubauten von Nichtwohngebäuden, seit 1. Mai für Neubauten von Wohngebäuden. Bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden müssen ab dem 1. Januar 2023 Photovoltaikanalgen auf dem Dach installiert werden. In Niedersachsen ist festgesetzt, dass ab dem 1.Januar 2023 für alle Gewerbeimmobilien mit eine Dachfläche von min. 75 m² die Solarpflicht in Kraft tritt.

Beim Umstieg auf Erneuerbare setzt die neue Landesregierung in den Kommunen auf „eine Umstellung auf eine netzgebundene Wärmeversorgung.“ Dazu sollen kommunale Wärmepläne zu Investitionsentscheidungen aus einer umfassenden Perspektive führen und für ganze  Siedlungen oder Ortsteile sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen sowie den passenden  Mix aus Effizienzmaßnahmen und Wärme-/Kälteplanung identifizieren. „ Ab 2023 werden wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, die Kommunen dazu zu verpflichten, einen kommunalen Wärmeplan als informelles Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung zu erstellen. Gleichzeitig wird als Ausgangspunkt eine CO2-Startbilanz zu erstellen sein“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Dazu soll es ein „Kompetenzzentrum Wärmewende“ geben.

Pilotprojekt zur Erfassung des CO2-Fußabdrucks geplant

Um den  CO2-Fußabdrucks eines Gebäudes abbilden zu können, soll ein Pilotprojekt zur Erstellung eines digitalen CO2-Gebäudepasses starten aus dem insbesondere ersichtlich wird, wie viel CO2 bei der Erstellung des Gebäudes entstanden ist. „Die dafür erforderliche Ökobilanzierung ist lange erprobt, im Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundes beschrieben und wird auch in der geplanten Neubauförderung des Bundes ab 2023 eine große Rolle spielen“ kommentiert das Ökozentrum NRW.  

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Baukultur, da sollen Netzwerke gestärkt und ausgebaut werden, „Wir wollen am Beispiel des Strukturwandels im Rheinischen Revier und in der  Emscherregion zeigen, wie das „Neue Europäische Bauhaus“ Bauästhetik mit Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und innovativen Ideen vereinen kann“, so die Koalitionäre. Dazu soll ein „Nordrhein-Westfalen Netzwerk Europäisches Bauhaus“ initiiert werden, in dem die relevanten Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Architektur, Stadtentwicklung und  Wohnungsbau zusammengebracht werden sowie  interdisziplinäres Reallabor des „Neuen Europäischen Bauhauses“, das sich der Entwicklung moderner Stadtentwicklungskonzepte widmet und innovative Stadtentwicklungsprojekte, insbesondere zur Ästhetik von Gebieten mit Erneuerbaren Energien, fördert.“ pgl

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