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DGNB kritisiert Kriterien für Green Investment-Labels

Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalflüsse so umzuleiten, dass sie ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. In diesem Sinne sollen die Kriterien zu einem wichtigen Katalysator werden, um die Transformation der europäischen Wirtschaft in Übereinstimmung mit den EU-weiten Klimazielen gemäß dem Pariser Klimaabkommen zu finanzieren. Angesichts der Bedeutung der Bau- und Immobiliensektor für Treibhausgasreduktionen begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) die Integration des Bausektors in die EU-Taxonomie. Kritisch sieht der Verband allerdings, dass bei den jetzt veröffentlichten finalen Kriterien für Bauaktivitäten die Anforderungen im Vergleich zu früheren Versionen zum Teil deutlich abgeschwächt wurden.

DGNB hält Anforderungen für zu gering

So kritisiert die DGNB in einer Stellungnahme, dass bei Neubauten die Anforderungen an den Primärenergiebedarf signifikant gesenkt wurden. Gebäude müssen nur noch einen Primärenergiebedarf nachweisen, der zehn Prozent unter den national definierten Standards für Niedrigstenergiegebäude liegt. Zuvor hatte der Wert bei 20 Prozent gelegen. Ein weiterer Kritikpunkt: Gebäude, die vor 2021 gebaut wurden, müssen einen Energieausweis der Klasse A bekommen haben oder es muss alternativ nachgewiesen werden, dass ihr Primärenergiebedarf zu den besten 15 Prozent des nationalen oder regionalen Gebäudebestands gehören. Für diese alternative Nachweisführung wurde in der neuen Version der Verordnung die Zusatzanforderung zurückgenommen, dass diese Gebäude über einen Energieausweis mindestens der Klasse B verfügen müssen. Aus Sicht der DGNB führen die geänderten Standards im Neubau nicht zu nachhaltigen Investitionen. Gefestigt werde zudem die Wahrnehmung, dass der Bau- und Immobiliensektor keine treibende Kraft im Kampf gegen den Klimawandel darstelle, sondern in der Rolle des Nachzüglers verharre.

Kriterien werden Bedeutung des Bausektors nicht gerecht

Darüber hinaus kritisiert die DGNB ein mangelndes Vertrauen in etablierte Zertifizierungssysteme für nachhaltige Immobilien. Sie könnten die Qualität von Neubau, Sanierung und/oder Gebäudebetrieb hinsichtlich der zur Taxonomie gehörenden Anforderungen zuverlässig und unabhängig überprüfen. Auch das Fehlen eines klaren, verlässlichen Fahrplans für die stufenweise Anhebung der Ambitionen in den Anforderungen sieht der Verband kritisch. Damit verpasse die Europäische Kommission eine Gelegenheit, das Klimaschutzengagement sowie die entsprechende Markttransformation zu beschleunigen. Angesichts der Bedeutung des Gebäudesektors für den globalen Klimaschutz, seiner Rolle als Wirtschaftsmotor, der Millionen von Menschen Arbeit bietet, sowie hinsichtlich der sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen einer nachhaltigen, bezahlbaren gebauten Umwelt, sind die Kriterien des delegierten Rechtsakts nach Meinung der DGNB kurzsichtig und enttäuschend. DGNB / jb

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