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Stellungnahme zur Länder- und Verbändeanhörung hinsichtlich der GEG-Novelle

Hallo zusammen,

die heutige Meldung unter der Überschrift "Länder- und Verbändeanhörung zur GEG-Novelle gestartet" lautete: Es gibt umfassende Übergangsregelungen für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer erstens drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Zweitens erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.

Mir gibt es viel zu wenige konkrete Vorschläge, wie mit Gasetagenheizungen künftig umgegangen wird. Die bisherigen Texte sind m. E. nicht von Praktikern verfasst. Der obige Text dokumentiert das. Fällt die erste Gasetagenheizung in einem Gebäude aus, muss sofort gehandelt werden und nicht erst in 3 Jahren. Sofort handeln bedeutet in 2023, die havarierte NT-Heizung durch eine BW-Heizung zu ersetzen, alles andere wäre nicht statthaft. Liegen aber mehrere NT-Heizungen an einem Abgassstrang, kann nicht einfach eine davon als BW-Heizung betrieben werden. Was ist da zu tun? Und wenn die Gastherme wie so häufig in einer kleinen Nische der z.B. 50qm-Wohnung hängt: welche Möglichkeiten sehen hier meine Kollegen, diese ab 2024 durch eine Luftwärmepumpe zu ersetzen? Platzmangel, Geräuschentwicklung, Zu- und Abluft, usw. usw.

Und was ist zweitens zu tun, wenn die Eigentümer sich gegen eine Zentralisierung entschieden haben? Eigentümergemeinschaften sind teilweise heftig zerstritten und jeder denkt nur an seinen eigenen Vorteil. Motto: Hauptsache meine Gasheizung hält bis 2044 durch. Im Übrigen sind die verbauten Gasetagenheizung oft nicht Gemeinschaftseigentum und somit auch nicht Teil der Hausverwaltung. Eine einheitliche oder mehrheitliche Abstimmung hinzubekommen, scheitert nicht nur an den Egoismen der Akteure, sondern teilweise schlicht daran, an die Adressen der Eigentümer zu kommen. Die Hausverwaltung verweist auf den Datenschutz! Wer beruft eine solche Abstimmung ein? Teilweise gibt es auch überhaupt keinen Platz, um eine zentrale Heizung aufstellen zu können. Was ist dann?

Ohne substanzielle Eingriffe in das Wohnungseigentümergesetz wird es hier keine machbaren Lösungen geben, das ist meine Meinung. Ich weiß, von was ich rede, denn ich bin Teil einer solchen zerstrittenen Eigentümergemeinschaft. Für manche Fragen habe ich auch gar keine Antworten.

Oder gibt es Vorschläge innerhalb der GEG-Novelle, wie diesem Knäuel aus Problemen begegnet werden soll?

2 Antworten

Innendämmung, billiger Heizstrom für Direktheizung und Komforteinbußen, dann können Egoismen aufrecht erhalten werden...Die Stromsubvention wird dann über Steuererhöhungen auf alle Bürger umgelegt. Die PV-Anlage wird dann notwendig - Zeitenwende, auch bei der Entwicklung von Heiztechnik. Die Menschen, Industrie und Handwerk müssen nun rann.

Diese geplanten Regelungen bei Gasetagenheizungen zeigen, wie weltfremd und ohne GMV unsere Behörden und Verwaltungen arbeiten. Ein Kinderbuchautor will Energie- und Marktwirtschaft können, einfach nur lachhaft. Über Deutschland lacht die Welt. Schlimm ist nur, dass die Verwaltungen unter ihm bei diesem Blödsinn mitziehen (müssen). Keine Ahnung von Praxis, keine Ahnung von möglichen Konsequenzen, keine Ahnung von Machbarkeit und Kosten. Man kann den WEG nur raten, alles beim alten zu lassen und dann sukkzessive die defekten Thermen gegen neue auszutauschen. Als Alternative kann es nur mit einer Generalsanierung des Hauses angegangen werden.  

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