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Dämmung Außenwand nach GEG 2024

Hallo zusammen,
das GEG 2024 gibt im § 48 'Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung' und Anlage 7 Höchstwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten für geänderte Bauteilgruppen an. 

Anlage 7 fordert für
'Außenwände: 
- anbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder 
- Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand' schreibt Anlage 7'

einen Höchstwert von U=0,24 W/(m2 x K). 

In einen konkreten Sanierungsfall besteht mein Bauherr auf eine Innendämmung. Heißt das, dass ich nicht an den obigen Höchstwert gebunden bin?
Die Bafa-Hotline konnte mir hierzu keine Auskunft geben, da der Bauherr in diesem Falle auf die Förderung verzichtet. 

3 Answers

Für Innendämmung gibt es nach GEG keine Anforderungen.

Vielen Dank!

um zu antworten.