Hallo zusammen,
das GEG 2024 gibt im § 48 'Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung' und Anlage 7 Höchstwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten für geänderte Bauteilgruppen an.
Anlage 7 fordert für
'Außenwände:
- anbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder
- Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand' schreibt Anlage 7'
einen Höchstwert von U=0,24 W/(m2 x K).
In einen konkreten Sanierungsfall besteht mein Bauherr auf eine Innendämmung. Heißt das, dass ich nicht an den obigen Höchstwert gebunden bin?
Die Bafa-Hotline konnte mir hierzu keine Auskunft geben, da der Bauherr in diesem Falle auf die Förderung verzichtet.
Für Innendämmung gibt es nach GEG keine Anforderungen.