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Bestätigung vom hydraulischen Abgleich bei Mängeln

Hallo zusammen,

wie geht ihr beim Bestätigen vom hydraulischen Abgleich Verf. B vor, wenn es noch kleine oder größere Mängel gibt.

Generell händige ich das VdZ Formular aus und mein Bericht mit Berechnungen, Einstellwerten und Hinweisen.

Bei großen Mängeln wie zu klein ausgelegte Heizkörper oder fehlende einstellbare Ventile gibt es von mir kleine Bestätigung über das VdZ Formular.

Bei kleineren Mängeln überlege ich jedoch über die korrekte Vorgehensweise.

Beispiele:

Keine konsequent erfolgte Dämmung der Rohrleitungen z.Bsp. an den Armaturen. Dämmung 5% fehlerhaft.

In einem Objekt mit 100 Heizkörpern sind ggf. nur 1 oder 2 Heizkörper nicht korrekt eingebaut, weshalb die 2 Räume unterversorgt werden.

Wie sieht es hier mit dem Ermessensspielraum aus?

Wie verhaltet ihr euch in solchen Fällen?

VG

1 Antwort

Naja, wenn die zwei Räume unterversorgt werden dann wird man die Heizkurve steiler setzen (müssen). Damit ist dann der hydraulische Abgleich für die anderen 98 Räume gestört. Ich würde das nicht abnehmen, Aber ich verstehe auch nicht, warum der Bauherr zwei Heizkörper nicht umbauen will, denn die  gewünschte  geringere Vorlauftemperatur weist ja  in die  Zukunft.

Ich stelle  bei meinen gerechneten Anlagen alle Ventile selber ein, dann sehe ich auch ob alles richtig eingebaut wurde, und dann funktioniert es auch i.d.R. beschwerdefrei. Die Zentrale und Regler wird auch  in meinem Beisein nach den berechneten Vorgaben  eingestellt.  Das bringt Ruhe in das Thema und die Anlage arbeit zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Lässt man Fehler durchgehen führt das nur zu einer "Neverendingstory".

Die unvollständige Armaturendämmung ist Tagesgeschäft, die Diskussion darüber hoffnungslos. 

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