Hallo zusammen.
Wir haben an einem Wohngebäude die Außenwand gedämmt und fördern lassen. Nun kommt der Eigentümer auf die Idee, den Wintergarten zu ertüchtigen, und somit zur warmen Hülle hinzuzufügen. Durch diese Maßnahme würde nun die gedämmte Außenwand zur Innenwand, und die vorher getauschte und geförderte Außentür zu einer Innentür.
Im iSFP war der Wintergarten bewusst außen vor gelassen, daher gibt es sicher keinen iSFP-Bonus.
Aber ist das überhaupt förderfähig? Gibt es hierzu vielleicht eine Art Mindestdauer, bevor ich die Hülle erweitern kann? In den Richtlinien kann ich dazu nichts finden.
5 Antworten
Ich war bisher der Ansicht, dass ein Raum in Wohngebäuden zum beheizten Bereich gehört, sobald er einen Heizkörper besitzt. Wo steht das mit den ">=12°C"? Wenn aber kein Heizkörper vorhanden ist, dann liegt es in der Entscheidung des Bilanzierers, ob der Raum zum beheizten Bereich hinzugenommen wird. Zwingend hinzugenommen werden muss er, wenn tatsächlich ein offener Verbund ohne Türen oder Fenstertüren entsteht.
Wenn der Wintergarten dann als beheizt gilt könnte es sein, dass die Förderung der bisherigen Außenwände/Türen/Fenster zwischen Haus und Wintergarten zurück gezahlt werden muss. Um auf der sicheren Seite zu sein könnte es sinnvoll sein, beim BAFA nachzufragen.
Ich war bisher der Ansicht, dass ein Raum in Wohngebäuden zum beheizten Bereich gehört, sobald er einen Heizkörper besitzt. Wo steht das mit den ">=12°C"?
Ok, im GEG steht es nicht so direkt.
Dort tauchen die 12°C als Trennung zwischen (niedrig) beheizt und unbeheizt drei mal auf.
1. beim Anwendungsbereich §2 (2) 9.a) (bezieht sich zugegebenermaßen nicht auf WG)
2. bei aneinandergereihter Bebauung §29 (1) 2. (hier auch auf Wohngebäude bezogen) und
3. zonenweise Berücksichtigung bei Nichtwohngebäuden §30 (2) (hier wieder nicht auf Wohngebäude bezogen)
Irgendwo muss man eine Grenze zwischen unbeheizt und beheizt ziehen. Warum also nicht eine schon benutzte "recyceln"?
Und es schmeichelt meinem Ego, dass zumindest die KfW meiner Argumentation folgt. ;-)
Liste der Technischen FAQ - BEG WG / BEG NWG / BEG KFN
2.14 Systemgrenzen, Räume mit fest eingebauten Heizkörpern, Wohngebäude
… Räume mit Heizflächen, die für eine Beheizung auf Innentemperaturen von weniger als 12 °C ausgelegt sind, wie beispielsweise zum Frostschutz in einem Technikraum, können danach als unbeheizte Räume betrachtet werden.
Der jetzige Wintergarten soll die beheizte Hülle erweitern, da er zum Wohnzimmer hin offen sein soll.
Dies bedeutet jedoch, dass dann das BafA ja quasi doppelt fördern würde. Erst die AW und später dann die Hülle des Wintergartens. Da frage ich mich eben, ob das durchgeht.
dem Durchführer oder anderen Beauftragten des Bundes innerhalb der Mindestnutzungsdauer von zehn Jahren der geförderten Maßnahme auf Anforderung ein Betretungsrecht für eine Vor-Ort-Kontrolle des geförderten Objekts gewährt wird beziehungsweise zur Qualitätssicherung die geförderten Maßnahmen im Rahmen einer Unterlagen- beziehungsweise Vor-Ort-Kontrolle auf Grundlage eines qualifizierten Stichprobenkonzepts überprüft werden dürfen;
(Auszug aus der Rili für EM, Punkt 9.7)
Dies könnte man so interpretieren, dass bei einer beantragten Maßnahme von einer Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen ist und dass der Anteil für Wand und Tür (theoretisch) aus der Förderung fällt, wenn diese vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer nicht mehr existieren.
Ein Wintergarten ist kein beheizter Raum. Damit bliebe die Lage der thermischen Hülle unverändert.
Wird der "Wintergarten" dagegen mit Anlagen zur Beheizung auf >= 12°C ausgestattet, dann ist es kein Wintergarten. Dann wird der Anbau als beheizter Raum betrachtet und unterliegt den Anforderungen an Erweiterungen nach §51 GEG. Das gilt auch wenn der Anbau selber keine Heizung hat, aber im dauerhaften Raumverbund mit einem bestehenden beheizten Raum steht.
In diesem Fall sollte dann auch eine Förderung beim BAFA über Einzelmaßnahmen möglich sein. Natürlich mit den entsprechenden Anforderungen.