Frage: Ab wann darf mit der Baumaßnahme begonnen werden (Einzelmaßnahme). Muss der Zusagebescheid (Bafa) abgewartet werden oder kann sofort nach Antragstellung begonnen werden. Und wo kann ich das nach lesen. Und wo finde ich die U-werte die von den Einzelnen Bauteile gefordet werden. Sind das die gleichen wie in den technischen merkblättern von der KfW. Auch diese Angaben habe ich bisher vergeblich gesucht.
1 Antwort
um zu antworten.
hier DIE wichtige übersicht über alle notwendigen unterlagen
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anl…
wenn der bafa antrag eingereicht wurde bekommt man folgende email
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden darf und, dass mit dieser Bestätigung jedoch weder eine Zusicherung über die Bewilligung des Zuschusses getroffen worden ist, noch eine positive Entscheidung daraus hergeleitet werden kann.