Hallo Kolleg*innen,
weiß jemand, wo genau steht, dass bei Einzelmaßnahme zB Heizungsoptimierung die Vorlauftemperatur maximal 35 Grad betragen darf ? Ich komme nach Auslegung der FB-Heizung auf 37 Grad und bin unsicher, ob das förderfähig ist.... Die Zahl "35" Grad ist ja allgemein bekannt, genauso wie "55" Grad für Heizkörper, aber ich wüsste gern, wo genau das in der Richtlinie oder den TMA zu finden ist... Ich find´s jedenfalls nicht.
Danke und Grüße
3 Antworten
Super - vielen Dank... bei dem ganzen Info-"Wust" glatt übersehen...
... gilt allerdings nur für erstmalig einzubauende Flächenheizungen...
VG Peter Kupetz
um zu antworten.
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerd…
unter 5 Heizungsoptimierung