Guten Morgen,
im BAnz AT 18.10.2021 B2 steht, dass der Energieeffizienz-Experte bei Einzelmaßnahmen an der Heizungsanlage die "Konzeptionierung der energetischen Anlagentechnik erbringen" muss. Der Fachunternehmer muss "... die heizungstechnische Fachplanung erbringen". Wo zieht man die Grenze bzw. was versteht ihr unter der Konzeptionierung? Die richtige Auswahl der Heizung, hydr. Einbindung, Bestimmung der Leistung z.B. durch Heizlastberechnung?
Vielen Dank
EEE
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