Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Rechnungsnachweisen der förderfähigen Kosten beim Programm 261, 461 (Neubau Effizienzhaus 55 EE)
Welche förderfähigen Investitionskosten müssen nachgewiesen werden?
Die Konstellation: Mein Kunde (Bauherr und Zuschussnehmer) erteilt einem Generalunternehmer den Auftrag "Bau eines KfW Effizienzhauses 55 EE".
Der Bauherr bekommt regelmäßig Abschlagsrechnungen während der Bauphase (Bodenplatte, Rohbau, ... bis zur Abnahme)
Der Generalunternehmer bestellt und bezahlt Bauteile bzw. die Handwerker (Mauersteine, Beton, Dämmungen, Dachstuhl, Fenstermontage, Heizungbauer, ....).
Welche Rechnungen muss ich nun bei der KfW Bestätigung nach Durchführung (BnD) angeben:
1. Die Rechnungen, die der Kunde (Bauherr) direkt an den Generalunternehmer bezahlt
oder
2. die Rechnungen, die der Generalunternehmer an dessen Lieferanten bezahlt?
Würde mich über eine Hilfestellung freuen, Grüße, Tom
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