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KFN-Gebäude mit Holzherd möglich?

Hallo,

in ein KFN-gefördertes Wohnhaus dürfen wir ja keinen Wärmeerzeuger mit Biomasse einbauen, noch nicht einmal einen Holzofen nur für die Gemütlichkeit.

Weiß jemand, in wie weit das auch für einen Herd mit Holzfeuerung gilt, auf dem gekocht wird?   ....wobei es sich evtl. nicht vermeiden lässt, dass er ein bissle die Wohnung mitheizt?

18 Antworten

Okay,

ich habe hierzu jetzt eine Aussage von der KfW:

"Ein mit Scheitholz betriebener Holzherd, der ausschließlich zum Kochen verwendet wird

ist von dem Ausschluss nicht betroffen."

 

 

Hallo Holger, ich habe die gleichen Voraussetzung und möchte einen Küchenofen installieren in unser künftiges Kfw 40 Holzhaus. Natürlich nicht zur Wärmegewinnung sondern ausschließlich zum Kochen.  Wäre es dir möglich mir das Schreiben der Kfw zu übermitteln? Natürlich anonymisiert. Viele Grüße Sebastian

Antwort auf von mail@enarc.de

Interessant..danke für das teilen

Aber das öffnet wieder alle Tore für Auslegungsfragen....muss jetzt auf dem Herd immer ein Topf steht damit gekocht wird ??? 

Ich kenne keinen Neubau wo ein Holzherd zum kochen vorgesehen wird... !?!

Die Frage die sich mir daraufhin stellt:  Wird dieses Holz dass dann in der Küche verbrannt wird in irgend einer Form anderweitig bewertet (von der KFW) als das Holz für ein Kaminofen mit Wärmetauscher der ja als Ausschlusskriterium gilt ?  

In einem KfW 40 Haus hat ein Holzkaminofen nichts zu suchen.

Es gibt keinen Holzkaminofen mit weniger als 4 kW. Somit ist eine Überhitzung in einen EH40 Haus vorprogrammiert. Hier wird dann das Öffnen der Fenster zum einzig möglichen Thermostat.

Man sollte das den Kunden dringend ausreden.

Ein Holzherd zum Kochen ist wohl recht weit hergeholt, oder?

Frage... 

wie kommt der Holzofen  in die  Bilanzierung  ... Antwort  - geht nicht !

wie  wird der Holzofen nach GWP100 beurteilt, an welcher Stelle taucht da  in der LCA  der

Holzofen auf ...  geht nicht ,  oder eher noch nicht !

MFG RR

Es werden seit Jahren wieder verstärkt Holzherde eingebaut, sogar in die Küchenzeile integriert. Und das ist auch gut so. Ich habe auch einen im Keller zum Einkochen. Der braucht keinen Strom und im Notfall kann ich damit auch Wasser kochen. 

Warum soll man in einem Effizienzhaus keinen Holzofen aufstellen? Natürlich bringe ich ihn nicht in die Bilanzierung und KfW-Anträge, warum denn auch. Man kann vieles schönrechnen und bilanzieren, wie die Praxis dann aussieht, steht woanders. Ich habe verstärkt den Eindruck, unter uns gibt es immer weniger Praktiker.

Gerade in diesem unsicheren Zeiten, wo eine kontinuierliche Stromversorgung nicht mehr garantiert ist. Der Kachelofen macht auch ohne Strom die Bude warm. Probleme sehe ich nur bei der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung, die aber mit RLua oder 4Pa.Sicherung gelöst werden kann.

Wir werden in Zukunft wieder viel mehr auf heimische Brennstoffe setzen. Wart ihr mal im Harz? Der Wald wurde vom Borkenkäfer vernichtet. Wo ist das Holz geblieben? War nach wie vor gutes Brennholz. Erzählt mal den Leuten dort, ein Küchenherd geht nicht.

Nebenbei: in einem Holzherd mit Rost darf man auch Kohle verschüren. Aber die Generation von heute kennt diese Öfen nicht mehr.

Moin,  

wollte es so wortreich nicht formulieren. 

Also  "Öfchen" raus aus den Anträgen und  Verstand   einschalten . 

Wenn die BAFA  sagt es geht, käme ich trotzdem nicht auf die Idee das Öfchen zu bilanzieren.

Bei der KfW-war das mal klar geregelt, da stand in den FAQ´s  "NEIN"  weil der Mensch  immer

praktisch tätig werden muss , damit Raumluft warm und Wasser warm wird ! 

Mich hat das damals  nicht angehoben, wenn da noch ein zusätzlicher  Heizer  in der Etage stand.

Wichtig  war mir nur die Abnahme durch den "schwarzen Mann " !

MFG RR

 

Sorry ........... der Schornsteinfegermeister !

Moin,

wenn ich im Neubau eine Wärmepumpe plane und im Wohnzimmer nur zur Behaglichkeit einen Holzofen ist dies förderschädlich, wenn ja woraus geht das nach euch hervor?

aus den Richtlinen und FAQs 

Ich bin der Meinung das bezieht sich nur auf Wärmeerzeuger die bei der Bilanzierung angesetzt werden. Ein Holzofen im Wohnzimmer ist ja einfach nice to have, also meiner Meinung nach nicht förderschädlich.

Eine Quelle die das Gegenteil behauptet wäre schön

Nein...auch ein kleiner Holzofen im Wohnzimmer für die Gemütlichkeit ist nicht erlaubt im geförderten Neubau 

Einfach mal die Richtlinien und FAQs lesen  !!! 

In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der 
Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf 
Basis der hier genannten fossilen Energieträger und Biomasse nicht 
eingesetzt werden. Werden diese eingesetzt, ist eine Förderung des 
Gebäudes als ein Klimafreundlicher Neubau nicht möglich. 
Dabei gilt der Ausschluss von fossilen Energieträgern oder 
Biomasse für alle Arten von Wärmeerzeugern, die der Beheizung 
und der Trinkwarmwasserbereitung dienen. 
Der Ausschluss betrifft somit auch Kaminöfen sowie sonstige 
Wärmeerzeuger, auch wenn diese nicht zur Deckung der Heizlast 
erforderlich sind und nicht in der Bilanzierung des Gebäudes 
abgebildet werden, sondern aus anderen Gründen - wie etwa zum 
Komfort - installiert werden. 

Vielen Dank Michael, 

das habe ich gesucht!

Wir haben dazu im März 2023 eine Anfrage bei der KfW gestellt:

Führt der Einbau von Kachelöfen, Schwedenöfen oder Holz-Kochstellen in einen KFN-geförderten Neubau zum Förderausschluss?

Vorausgesetzt immer, dass keine hydraulische Einbindung in das Heizsystem erfolgt.

 

Von der KfW kam dann folgende Antwort:

Ja, der Einbau von Kachelöfen, Schwedenöfen oder Holz-Kochstellen führt zu einem Förderausschluss im Klimafreundlichen Neubau (KFN).


Im November haben wir dann nochmal nachgefragt, ob man einen Kamin einbauen darf, wenn man keinen Ofen dazu einbaut.
Da kam dann von der KfW folgende Antwort:

 

Der Einbau eines Kaminzugs ist möglich. Wichtig ist, dass innerhalb der ersten Zinsbindung (10 Jahre) kein Ofen daran angeschlossen wird. Die Kosten für den Kaminzug sind nicht förderfähig.
Der Einbau eines Kaminofens ist ausgeschlossen (s. unter Häufige Fragen auf unserer Produktseite).
Dürfen Kaminöfen nach 10 Jahren installiert werden?
Nach Dauer der ersten Zinsbindung (Fördermittel des Bundes) besteht der Ausschluss von Kaminöfen nicht mehr. Weiterhin Bestand hat das Verschlechterungsverbot nach § 57 GEG.

 

Wie ist es, wenn der Ofen in der Energiebilanz gar nicht auftaucht, weil nicht benötigt, und die Anforderungsgrenzwerte trotzdem eingehalten werden. Also ein Ofen "zum Spaß", so wie ein Grill im Garten?

.


 

um zu antworten.