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iSFP nur für Wohngebäude

Hallo zusammen,

mein Tätigkeitsfeld ist bisher ausschließlich BEG Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude. Einen iSFP habe ich bisher noch nie gemacht. Nun bin ich hier durch die Beiträge einiger Kollegen zum Geltungsraum des iSFP etwas aufgeschreckt worden und habe danach bei den FAQ des BAFA nochmals nachgeschaut. Dort steht unter 9.8: "Der iSFP wird nur für Wohngebäude erstellt und gilt deshalb auch nur für diese. Dies ist auch bei der BEG EM der Fall."

Nun deckt BEG EM Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab. Wie genau sind nun diese beiden Sätze, vor allem der zweite Satz, unter 9.8 zu verstehen?

Möglichkeit 1 (das ist bisher meine Meinung): Der iSFP wird nur für Wohngebäude erstellt und gilt deshalb auch nur für diese, also für BEG WG. Diese Gültigkeit bezieht sich auch auf den Bereich Wohngebäude bei BEG EM.

Möglichkeit 2 (etwas unlogisch, aber evt. auch möglich?): Der iSFP wird nur für Wohngebäude erstellt und gilt deshalb auch nur für diese. Dies gilt in vollem Umfang auch bei BEG EM, also für beide Teilbereiche Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Sorry für die Haarspalterei, aber das ist nicht 100%ig klar formuliert unter 9.8. Oder manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht und dafür ist ja ein Forum da. Vielen Dank für "erhellende" Kommentare.

1 Answer

Nun einen geförderten ISFP kann man nur für Wohngebäude erstellen...

Was ein WG ist und was nicht ist klar geregelt 

 

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