Servus Kollegen,
lt. der aktuellen Ausgabe auf der BAFA Seite ist das Merkblatt zur Antragstellung eigentlich
nicht verbindlich da, siehe?? hier bei Datum - noch nicht in Kraft getreten !!!!
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die Versionsnummer einer Fassung sind jeweils in folgender Tabelle vermerkt: Versionsnummer: Datum des Inkrafttretens 1.2 xx.xx.2021 ?
Was jemand vielleicht mehr da ?
Gruß Richard
1 Answer
um zu antworten.
ja und ?
Es ist doch nur ein "Merkblatt".
Siehe Zusatz auf dem "Merkblatt":
Die Merkblätter dienen der Erklärung des Förderprogramms und stellen eine zusätzliche Information für Antragstellerinnen und Antragsteller dar. Maßgeblich sind allerdings ausschließlich die Richtlinien des Förderprogramms, die Sie
unter www.bafa.de/beg finden.