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Heizungsoptimierung 2 Jahre Wartezeit

Hallo Kolleg*innen,

bin mal gespannt, wie Ihr den Fall seht:  Sanierung EFH mit neuer Heizung !  In 2022 Antrag für Sole-Wasser-Wärmepumpe eingereicht und Zuwendungsbescheid erhalten. Kosten fast 60tsd Euro mit Grabenkollektor. Der Kunde möchte in 2023 einen Antrag für Heizungsoptimierung einreichen ( EInbau Fußbodenheizung, Austausch kritischer  Heizkörper). In der Richtlinie steht, dass für die Heizungsoptimierung die Anlage alter als 2 Jahre sein muss. Stellt sich die Frage, wann dieser Zeitpunkt erfasst wird. 

Die neue Wärmepumpe wird im Frühjahr 2023 eingebaut. Wenn der Optimierungs-Antrag im Januar 2023 eingereicht wird, ist die alte Heizung ja noch vorhanden.... also älter als 2 Jahre...aber die neue Wärmepumpe ist ja bereits bestellt und in Planung..

Wie seht Ihr die Erfolgs-Chancen für den Antrag auf Optimierung ?

Danke für Eure Einschätzung.. und Grüße

1 Antwort

Keine kleine Einliegerwohnung (Wohnklo mit Kochnische) vorhanden? Dann wäre es ein 2FH und das Problem aus der Welt.

Es wird die alte Heizungsanlage im Bestand optimiert (älter als 2 Jahre). Oder: 2022 Optimierung beantragen und 2023 die Wärmepumpe.

 

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