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Förderung Dachgeschossausbau?

Hallo zusammen!

 

Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen: Ich plane, das Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses ausbauen zu lassen. Dabei soll die Dacheindeckung erneuert und Gauben sollen errichtet werden. Natürlich soll das Dach dabei auch gedämmt werden.

 

Nun stellt sich die Frage, ob ich hierfür irgendeine Förderung in Anspruch nehmen kann.

 

Das alte Dach ist vollkommen ungedämmt und auch die Betondecke zum darunter liegenden beheizten Geschoss ist vollkommen ungedämmt, ebenso die Fassade. Durch die Dämmung des Daches im Zuge des Ausbaus würde sich sicherlich eine energetische Verbesserung für das gesamte Haus ergeben.

 

Ich hoffe, ihr könnt mir eine erste Orientierung geben. 

 

Vielen Dank für alle Antworten bereits im Voraus!

2 Antworten

Hier finden Sie Energieeffizienz-Experten

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Hallo!

Ja, die Maßnahme kann als Einzelmaßnahme BEG EM gefördert werden.

Wohngebäude:
Die energetischen Maßnahmen bei Erweiterung bestehender Wohngebäude (z. B. Anbau,
Dachaufstockung) und die energetischen Maßnahmen bei dem Ausbau von vormals nicht beheizten
Räumen (z. B. Dachgeschossausbau) sind über die BEG EM sowie über die BEG WG als Sanierung
förderfähig.
Für die Förderung von Wohneinheiten, die im Zuge einer Erweiterung oder eines Ausbaus neu entstehen,
gilt dabei folgendes:
• Wohneinheiten, in welche zuvor bereits beheizte Flächen miteinbezogen sind, die also nicht
ausschließlich in der Erweiterung oder dem Ausbau neu entstehen, werden als Sanierung gefördert
und können in der BEG WG bzw. BEG EM der Bemessung des Förderhöchstbetrags zugrunde gelegt
werden.
• Wohneinheiten, die ausschließlich in einer Erweiterung neu entstehen (ohne Einbeziehen von zuvor
beheizter Fläche) werden nicht als Sanierung gefördert und können in der BEG WG bzw. BEG EM
nicht der Bemessung des Förderhöchstbetrags zugrunde gelegt werden. Diese neuen Wohneinheiten
werden ausschließlich als Neubau gefördert. Alternativ können die Maßnahmen der Erweiterung in
der BEG WG oder BEG EM als Sanierung mitgefördert werden, wobei die neu entstandene
Wohneinheit nicht der Bemessung des Förderhöchstbetrags zugrunde gelegt werden darf.
• Wohneinheiten, die ausschließlich in einem Ausbau neu entstehen (ohne Einbeziehen von zuvor
beheizter Fläche) werden über die BEG EM gefördert und können in diesem Fall der Bemessung des
Förderhöchstbetrags in der BEG EM zugrunde gelegt werden. Diese neuen Wohneinheiten werden
nicht in der BEG WG gefördert und können hier nicht der Bemessung des Förderhöchstbetrags
zugrunde gelegt werden. Eine Förderung im Neubau ist möglich, sobald entsprechende
„Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)-Bilanzierungsregeln für den Ausbau verfügbar sind.
Die Umwidmung beheizter Nichtwohngebäude zu Wohngebäuden ist über die BEG EM sowie alternativ über
die BEG WG als Sanierung förderfähig. Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohngebäude zu beheizten
Gebäuden ist ausschließlich im Neubau förderfähig. Eine Förderung im Neubau ist möglich, sobald
entsprechende QNG-Bilanzierungsregeln verfügbar sind.

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