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Expertentipp zum iSFP-Bonus

Heute wurde mir der Expertentipp zum iSFP-Bonus zugesandt 

https://www.geb-info.de/foerderung/expertentipp-zum-isfp-bonus

Hier steht geschrieben, dass der iSFP-Bonus immer angesetzt werden kann, selbst wenn deutlich geringere U-Werte im Vergleich zu den Förderanforderungen im iSFP benannt werden. Als Beispiel werden z.B. Wände mit U=0,16 W/m²K oder Fenster mit Uw=0,80 W/m²K aufgeführt.

Ich sehe diese Aussage kritisch und verweise auf folgende Angabe aus den Richtlinien:

Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden. 
Später wird in den Richtlinien auch folgender Passus verwendet: Prüfen und bestätigen, dass die Maßnahmen dem iSFP entsprechen und sie daher als iSFP-Maßnahmen gewertet werden können.

Für mich bedeutet das, dass die iSFP-Vorgabe, z. B. Fenster Uw-Wert 0,80 W/m²K, nicht untererfüllt werden darf, z. B. mit den förderfähigen Uw-Wert von 0,95 W/m²K.

Wie seht ihr diese Aussage, liege ich hier falsch? In diesem Fall wäre ein entsprechender Hinweis zu den Richtlinien hilfreich, da sicherlich  auch Andere einen Widerspruch sehen.

3 Answers

Sehe ich genauso. Ich würde dem Expertentipp nicht folgen, sondern immer nur die Mindestanforderung vorschlagen um den iSFP-Bonus nicht zu gefährden. Das o.g. Zitat aus Kap. 9.2.4 der Richtlinie: "Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden" ist ja eindeutig formuliert. 

Hier möchte ich kurz einhaken:

In Webinaren im Juni vom BAFA wurde gesagt, dass der Bonus auch gewährt wird, wenn lediglich die Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, auch wenn im iSFP bessere Bauteile angegeben wurden.

Zitat aus der Präsentation von damals:
Für den Erhalt des Bonus ist es ausreichend, die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM Richtlinie einzuhalten.

Ich möchte noch folgendes ergänzen. In den BEG-FAQ 2.14 steht Folgendes:
Unwesentliche inhaltliche Abweichungen (sofern die technischen Mindestanforderungen der BEG eingehalten werden), eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich.

Für mich schon recht schwammig formuliert, was sind unwesentliche Abweichungen? Ist ein Uw-Wert mit 0,80 anstatt 0,95 W/m²K oder ein U-Wert von 0,16 anstatt 0,20 noch unwesentlich? Oder wird hier nur Bezug auf einen Ausführungsvorschlag genommen, also Holz- anstatt der empfohlenen Kunststofffenster?

@jensjb91:
Gibt es zu Ihrer Aussage ggf. entsprechende Informationen, die die Annahme belegen können?

um zu antworten.