Antwort: Sofern in der Umsetzung die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eingehalten werden, liegt keine wesentliche Unterschreitung im Sinne des Verlusts des iSFP-Bonus vor.
Hintergrund
Das Best-Möglich-Prinzip bedeutet nicht, so schlecht als möglich die Anforderungen der BEG EM auszureizen. Beispielsweise liegen die Mehrkosten für höhere Dämmstoffstärken so gering, dass im Rahmen einer Grenzkostenbetrachtung oftmals sogar unter heutigen Energiepreisen eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Ebenso bei Fenstern mit einem Uw-Wert von unter 0,95 W/m²K. Wenn die Energieberatenden im Rahmen eines Sanierungsfahrplans alle Bauteile so schlecht wie möglich an die BEG EM Anforderungen sanieren, schrammen sie in der Regel knapp an einer Effizienzhausstufe vorbei und hätten somit weniger Fördergelder mit allen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit.