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Erweiterung der Wohneinheiten während der Sanierungsphase mit genehmigtem KFW Zuschuss

Hallo Forengemeinde,

ich saniere gerade ein altes Bauerhaus zum Effizienzhaus 100 EE. Antrag wurde im Juli 2022 genehmigt.

Während der Sanierungsmaßnahmen hat sich, aufgrund einer familiären Veränderung, der Bedarf an einer zweiten Wohneinheit ergeben.

Die Anforderungen, nach Definition der KFW, ließen sich auch alle umsetzen.

Im Antrag wurde, aufgrund der damaligen Situation, nur eine Wohneinheit angegeben.

Gibt es im Forum Erfahrungswerte, wie es mit einer nachträglichen Erweiterung der Wohneinheiten von eins auf zwei und daraus resultierender Erhöhung der Fördersumme aussieht? Oder kennt jemand den entsprechenden Passus?

Ich konnte leider weder in den Merkblättern noch im Antrag noch in den dazugehörigen AGB etwas dazu finden.

Zwei Anrufe bei der KFW ergaben leider zwei Auskünfte: "Nein, diese Möglichkeit der nachträglichen Anpassung wurde eingestellt" und "Das ist möglich, da die Anzahl Wohneinheiten nach Sanierung maßgeblich ist - bestätigt durch Ihren EEE". 

Liebe Grüße

Ele

1 Antwort

Klassiker...

mich würde auch interessieren, wie man bei solchen und anderen nicht eindeutig definierten Sachverhalten weiterkommt.

Anrufe bei der KfW ergeben auch bei mir, je nach Sachbearbeiter, komplett unterschiedliche Aussagen. Auf schriftliche Anfragen gibt es entweder keine Antwort, oder es werden Auszüge aus den Merkblättern zurückgeschickt, die den Sachverhalt nicht eindeutig klären.

Am besten gefällt mir die Antwort einer KfW-Sachbearbeitering, die ich schon mehrmals am Telefnon hatte:

"Sie sind doch der EEE. Das sollten Sie wissen."

Der Förderdschungel wird immer unübersichtlicher und widersprüchlicher. Bringt keinen Spaß mehr.

um zu antworten.