Hallo zusammen,
mein Kunde möchte zeitnah mit einer BEG-Förderung für die Sanierung für ein NWG beginnen. Es soll final ein förderfähiges Effizienzhausniveau erreicht werden. Die Berechnungen dazu sind bereits ziemlich abgeschlossen da mögliche Förderungen rechtssicher und zeitnah bewilligt sein müssen.
Ist es möglich nach Stellung dieses BEG Antrages und Bewilligung noch zusätzlich eine BAFA Energieberatung für NWG bewilligt zu bekommen? Die Richtlinien sagen lediglich aus, dass die Beauftragung des Beraters nicht vor Antragstellung erfolgen darf, es gibt keine Aussage zu vorher beantragten Förderungen. Da KfW-u. BAFA - Mittel kumuliert werden dürfen, sehe ich das nicht als ausgeschlossen an.
Hintergrund : Das gewünschte Niveau EH 70 kann durch die Sanierung immer sicher erreicht werden. Dazu gibt es aber mehrere Wege, die in einer ausführlichen Abstimmung der Sanierungsschritte und Massnahmen mit dem Betrieb fein und aufwendig abgestimmt werden müssen, diese Abstimmung kann nicht mehr vor der BEG-Fördermittelbeantragung geleistet werden. Die Beratung wird aufwendig und soll natürlich gerne gefördert werden.
Gruss, G.Tiemeier
Hallo zusammen,
habe mich eben selbst beim BAFA zu diesem Thema schlau gemacht : die beiden Förderungen KfW EH und BAFA Energieberatung werden unabhängig voneinander betrachtet. Der vorgezogene Antrag gefährdet eine geförderte Beratung also nicht. Ein sinnvoller direkter Zusammenhang wird geprüft und muss gewährleistet sein.