Wird eine energetische Dachsanierung gefördert, auch wenn sie nicht zur thermischen Gebäudehülle gehört?
Der Dachraum ist unbeheizt. Der Kunde möchte das Dach neu eindecken und der Dachdecker, sagte ihm, dass bei einer Dämmung des Daches Fördermittel gezahlt werden.
7 Antworten
Befindet sich denn die Dachfläche ausschließlich über unbeheiztem Dachraum?
Warum sollte jemand ein Dach aufwendig und teuer dämmen, wenn es nicht zur thermischen Hülle gehört ???
Hallo Christian,
Ein komplett unbeheiztes Dach gedämmt auszuführen, um die Förderung zu kassieren, halte ich nicht nur für blödsinnig (die Dämmung kostet garantiert mehr als die Förderung einbringt), sondern auch für Subventionsbetrug. Über den Fall reden wir also nicht.
Ich nehme daher an, dass es sich um das übliche Problem handelt:
Ein Teil des Schrägdaches liegt über beheiztem Wohnraum und ein Teil eben nicht (typischerweise die Abseiten und der Spitzboden).
Energetisch am saubersten wäre es natürlich, die Dämmebene entlang der thermischen Gebäudehülle zu führen, also die oberste Geschossdecke zu dämmen, das Stück Dachschräge über beheiztem Wohnraum, die Abseitenwände und die Böden der Abseiten.
Das ist naturgemäß deutlich aufwendiger, als kurzerhand die Dachhaut über alles hinweg durchgehend zu dämmen und dort auch meine luftdichte Ebene einzuziehen (die ist besonders schwierig, wenn es entlang der thermischen Hülle gehen soll!). So wird es von den Dachdeckern eigentlich immer angeboten und wenn keiner Fragen stellt, auch durchgeführt.
Aber:
Damit produziert man neben der Fragestellung, ob dies strenggenommen überhaupt förderfähig ist, ein anderes Problem. Der Spitzboden und die Abseiten sind ja weiterhin unbeheizt, sie werden also, Dämmung hin oder her, ziemlich kalt sein. Gleichzeitig sind diese Räume aber auch nicht luftdicht gegen den eigentlichen Wohnraum hin abgedichtet. Damit kann (und wird) die warme und relativ feuchte Wohnraumluft dorthin vordringen, dort auskühlen und zwangsläufig zu hoher Luftfeuchtigkeit oder sogar zu Kondensation führen. Da der Spitzboden/die Abseiten nun aber wegen der darüber liegenden Dämmebene luftdicht ausgeführt sind, kann diese Feuchtigkeit nicht wieder weg und man bekommt eine Tropfsteinhöhle unter dem Dach.
Wenn diese Räume klein sind, dann mag das unproblematisch sein, weil sie vom darunter liegenden Wohnraum mit beheizt werden, also gar nicht so kalt werden, dass es Probleme gibt. Ich kenne aber auch einen Fall, wo dies (ich war nicht beteiligt) zu triefendem Tauwasser an den kleinen Fenstern des Spitzbodens geführt hat und ich möchte nicht wissen, wie es dort in wenigen Jahren aussieht, was den Schimmel betrifft...
Wenn diese Räume relativ groß sind, dann kommt man schnell an die Grenze zum eingangs erwähnten Subventionsbetrug.
Mein bisheriger Rat an die Bauherren:
Ich zeige die Problematik auf und rate dazu, die Dämmung und Luftdichtheit entlang der thermischen Hülle ausführen zu lassen. Wenn das nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, dann sollte im Minimum in den betroffenen Räumen ein Hygrometer mit Datenlogger aufgestellt werden, damit man die Feuchteentwicklung in diesen Räumen überwachen kann.
Für den Fall, dass die Feuchtigkeit dort über längere Zeiträume in kritischen Bereichen liegt, rate ich zur Installation eines feuchtegeführten Lüfters und einer Zuluftöffnung, damit die feuchte Luft bei Bedarf wieder abgeführt werden kann.
Bei der Frage der Förderung versuche ich mit Augenmaß das Verhältnis dieser Dachflächen zu denen mit Kontakt zum beheizten Wohnraum im Auge zu behalten.
Wenn nur ein Teil der Dachfläche über Wohnraum ist, gehört er unstrittig gedämmt. Die oberste Geschossdecke zum Spitzboden wird ebenfalls verbessert. Gleichzeitig lasse ich aber auch die Dachfläche über den First dämmen. Ein ungedämmter Spitzboden macht nur Probleme mit Zugang und Feuchtigkeit. Zugang zum Boden, Zugtreppe, Durchdringungen der Decke (Fallrohre, Schornsteine, Schächte) sind nie dämmtechnisch vollkommen. Hier sehe ich auch absolut keinen Subventionsbetrug, sondern eine erforderliche Dämmung aus bauphysikalischen Gründen. Auch die Dämmung von erdberührten Wänden unbeheizter Keller kann so betrachtet werden. Eine Perimeterdämmung ist unstrittig auch eine Wärmedämmung. Die Vorgaben der Fördermittelgeber und die Bauphysik sind nicht immer kongruent. Unbeheizter Dachraum und Keller bedeuten auch nicht, dass dort kein Aufenthalt stattfindet.
Weiß jemand, ob die Sanierung von schadstoffbelasteter Dacheindeckung als Umfeldmaßnahme förderfähig ist, wenn im iSFP eine Solarthermie eingeplant ist?
Wenn überhaupt, dann wahrscheinlich nur anteilig die Fläche unter der Anlage?!?
Das Dach ist ein Kaltdach.
Schönen Abend
Das Dach darf natürlich gedämmt und auch gefördert werden, egal ob der Dachraum beheizt oder unbeheizt ist
Klar geregelt durch:
§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
§ 47 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. 2Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.
Hallo Christian,
es gibt sicherlich verschiedene Sichtweise - hier ist meine:
Die BEG Förderung zielt auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle ab. Ist der Dachraum nicht beheizt, gehört er nicht zur thermischen Gebäudehülle und ist somit nicht förderfähig. Verbessern würde sich die energetische Bilanz des Gebäudes aber wohl trotzdem und das macht eine Antwort wohl wieder schwieriger. Ich denke, wenn man die Situation im Kellerbereich denkt und sich fragt ob die erdberührten Wände eines unbeheizten Kellers förderfähig gedämmt werden können, fällt die Antwort jedoch öfter mit „nein“ aus.
Aber warum nicht ganz anders an die Frage herangehen. Macht es den Sinn das Dach in diesem Zuge zu dämmen, nur um an die Förderung zu kommen? Das erste wäre wohl ein Angebot des Dachdeckers inkl. förderfähiger Dämmung einzuholen, um den Mehrpreis zu sehen. Alternativ wären einmal die Kosten für eine förderfähige Dämmung der obersten Geschossdecke interessant. Ich würde vermuten das die Gesamtkosten in der Variante, Dacheindeckung ohne Dämmung inkl. Dämmung der OGD günstiger ist als die Variante Dacheindeckung mit förderfähiger Dachdämmung. Und evtl. ist diese Variante sogar bauphysikalisch sinnvoller. Das kannst jedoch nur du als Berater vor Ort wirklich beurteilen.
Wie anfangs erwähnt – es wird verschiedenste Meinungen dazu geben. Das macht es jedoch auch immer wieder interessant.
Glück auf, Björn.