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Ende Bewilligungszeitraum mit Datum der letzten Rechnung

Hallo,

im neuen Infoletter der EEE-Liste ist der "Bewilligungszeitraum" meiner Meinung nach neu definiert:

Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens (= Datum der letzten Rechnung), aber spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen die Nachweise im Kundenportal "Meine KfW" eingereicht werden.

Im Merkblatt (Stand 06/2025) zum Programm 458 (Heizungsförderung bei der KfW) habe ich diesen Passus auch gefunden.

Gilt dies nur bei der Heizungsförderung über die KfW, denn in einem neuen (Oktober) Zuwendungsbescheid über EM beim BAFA steht dies nicht so und ist meiner Ansicht auch nicht so zu verstehen.

Würde denn dabei prinzipiell auch Rechnungen für Fachplanung und Baubegleitung zählen?

 

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