Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Einzelmaßnahme zum Teil via Fachunternehmen und zum Teil via Eigenleistung

Hallo,

 

folgende Situation: Kunde möchte die Fenster im Haus austauschen.

 

Hierbei sollen die fast(!) alle Fenster von einem Fachunternehmen eingebaut werden. 

Jedoch zwei Fenster im Keller sollen parallel in Eigenleistung erneuert werden (Hintergrund: Die Fenstermaße werden in diesem Zuge auch vergrößert - Kunde meint er kann das selbst....).

 

Frage: Kann man die gleiche Einzelmaßnahme (hier: Fenster) zum Teil von einem Fachunternehmen durchführen lassen und zum Teil in Eigenleistung UND beide Maßnahmen fördern lassen?

 

Ich müsste doch hier zwei TPBs erstellen welche beide mal die Fenster betreffen?

 

Bitte um Antwort 

4 Antworten

Gehört denn der Raum oder die Räume im Kellergeschoss, in denen der Bauherr die Fenster selber einbauen will, zur thermischen Geäudehülle; also werden diese Räume oder der Raum beheizt? Meiner Meinung nach, wenn die Fenster einen nicht beheizten Kellerraum gegen  Außenluft abschließen und dementspr. die Fenster nicht zur thermischen Gebäudehülle gehören, spielt es gar keine Rolle wer diese einbaut, da diese dann gem. BAFA-Förderbedingungen gar nicht förderfähig sind (nur Bauteile die die therm. Gebäudehülle begrenzen). Das könnte, egal wer diese einbaut, bei einer späteren Kontrolle dann 'blöd' auffallen, wen man diese Fenster trotzdem mit bezuschussen lässt.  

Sollte diese 2 Fenster im Kellergeschoss jedoch wirklich zur therm. Gebäudehülle zählen (Wohnraum im KG gem. Baugenehmigung?) müsste man dies aus meiner Sicht trennen. Eine Rechnung für Lieferung und Montage durch ein Fachunternehmen und eine Rechnung "nur Lieferung" von 2 Fenstern, die dann in Eigenleistung eingebaut wurden. Da würde ich dann beim Einreichen des VN mit einem kurzen Begleitschreiben nochmal drauf hinweisen.    

Hi - 

 

der Keller ist voll beheizt und gehört zur thermischen Hülle.

Ich gehe mal davon aus, dass dann der Keller, wenn er zur thermischen Gebäudehülle zählt, baurechtlich als Wohnraum gilt und die Räume die entspr. Höhe als Aufenthaltsraum gem. LBO aufweisen.

Dann müsste man meines Erachtens nach tatsächlich 2 Anträge stellen oder aber einen Antrag und dann auf der Schlussrechnung bei 2 Fensterpositionen nur die Lieferung ausweisen vielleicht mit dem Vermerk, dass die beiden Fennster bauseits montiert wurden. Es kann aber erfahrungsgemäß dann zu Nachfragen seitens des Bafa kommen, ob der Bauherr die entspr. Qualifikation oder Kenntnisse dafür hat die Fenster selber sach- und fachgerecht einzubauen. Ebenso kann es bei 2 zum gleichen Objekt kurz hintereinander eingehenden Anträgen zu Nachfragen vom Bafa kommen, warum für das gleiche Gewerk 2 Anträge gestellt werden.

Kurzum: Ich weis nicht um welche Summe es sich handelt, aber 'haut' es denn den Bauherren finanziell um, wenn er für zwei Fenster neben den Lieferkosten, die er ja ohnehin zahlen muss, auch die Montage und damit einhergehenden Kosten durch eine Fachfirma machen lässt. Es erschließt sich mir nicht ganz, warum ich 2 Fenster selber und den Rest von einer Fachfirma montieren lassen möchte. Bei einer Gesamtmontage durch eine Fachfirma habe ich alle Vorteile einer Gewährleistung, Garantie usw.

Ich hoffe du kannst mit der Aussage etwas anfangen.   

Bei Erstellung der TPB wird ja die Frage gestelle "Ist es geplant, dass die beantragten Maßnahmen ausschließlich in Eigenleistung durchgeführt werden?" Deshalb wird dies in diesem Fall mit nein beantwortet, auch wenn ein Teil in Eigenleistung geschieht. Bei förderfähigen Maßnahmen in Eigenleistung muss vom EEE bestätigt werden, dass sie fachgerecht durchgeführt wurden. Hierfür gibt es ein Formular. Ob man das Formular dann zum Verwendungsnachweis hochlädt steht auf einem anderen Blatt Papier. Da würde ich abwarten, ob es das BAFA einfordert.

Ich als EEE finde es gefährlich, diese Bestätigung zu erstellen, da man dann auch für eine richtige Ausführung mithaftet.

um zu antworten.