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Eigentümerwechsel während laufender Maßnahme

Hallo in die Runde,

ein Auftraggeber von uns ist schwer krank, und will möglichst bald den Nachlass regeln. Dafür soll das Haus auf den Sohn umgeschrieben werden. Allerdings läuft gerade eine Sanierungsmaßnahme, der Zuwendungsbescheid ist bereits ergangen.

Hatte jemand schon mal so einen Fall, dass während der Maßnahme ein Eigentümerwechsel stattfindet?

In der Richtlinie finde ich dazu keine Aussage.

Danke und Grüße

Jörg

3 Antworten

Hallo Jörg,

hier gibt es den den FAQs unter Punkt 1.27 etwas. Ein sonstiger Eigentumsübergang ist wie hier geschildert ein Verkauf zu handhaben, soweit ich weiß. Bei einem Erbfall kann die Förderung auf den oder die Erben übertragen werden.
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BE…

 

1.27 Ein Gebäude, für das eine BEG-Förderung beantragt wurde, soll verkauft werden. Was passiert mit der Förderzusage (Zuschussvariante)?

Wenn der Förderantrag vor dem Verkauf gestellt und vom jeweiligen Durchführer zugesagt wurde, dann verbleiben die Förderzusage und die damit verbundenen Pflichten bei der Verkäuferin bzw. beim Verkäufer. Bei einer Übertragung des Eigentums während der Durchführung der zu fördernden Maßnahme ist nur eine Förderung der Verkäuferin bzw. des Verkäufers weiter möglich.

Beispielhaft sind folgende Konstellationen möglich:

  1. Die Investitionen werden durch die Verkäuferin bzw. den Verkäufer fertig gestellt sowie der Verwendungsnachweis und die Rechnungen entsprechend eingereicht
  2. Die Erwerberin bzw. der Erwerber führt die Investitionen durch, aber die Verkäuferin bzw. den Verkäufer verpflichtet sich vertraglich zur Übernahme der Kosten. Der Verwendungsnachweis inklusive der Kostennachweise wird durch die Verkäuferin bzw. den Verkäufer eingereicht

Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer bleibt in beiden Fällen der Zuwendungsempfänger. Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer hat die Erwerberin bzw. den Erwerber schriftlich über die Inanspruchnahme der Förderung und die zehnjährige Nutzungspflicht (gemäß Förderrichtlinien BEG Nummer 7.1) sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages zu informieren.

Alternativ können sowohl Verkäuferin bzw. Verkäufer als auch Erwerberin bzw. Erwerber einen separaten Förderantrag für die eigene Investition stellen. Dabei haben sie sich vor Antragstellung über die Aufteilung der Förderhöchstbeträge zu verständigen.

Vielleicht hilft dir das weiter:

https://www.energiewechsel.de/

Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen. 1.27 könnte helfen (bezieht sich zwar auf Verkauf, könnte aber evtl. analog zu Überschreibung gesehen werden)

Frage: Ein Gebäude, für das eine BEG-Förderung beantragt wurde, soll verkauft werden. Was passiert mit der Förderzusage?

Antwort: 

Wenn der Förderantrag vor dem Verkauf gestellt und vom jeweiligen Durchführer zugesagt wurde, dann verbleiben die Förderzusage und die damit verbundenen Pflichten bei der Verkäuferin bzw. beim Verkäufer. Bei einer Übertragung des Eigentums während der Durchführung der zu fördernden Maßnahme ist nur eine Förderung der Verkäuferin bzw. des Verkäufers weiter möglich.

Beispielhaft sind folgende Konstellationen möglich:

  1. Die Investitionen werden durch die Verkäuferin bzw. den Verkäufer fertig gestellt sowie der Verwendungsnachweis und die Rechnungen entsprechend eingereicht
  2. Die Erwerberin bzw. der Erwerber führt die Investitionen durch, aber die Verkäuferin bzw. den Verkäufer verpflichtet sich vertraglich zur Übernahme der Kosten. Der Verwendungsnachweis inklusive der Kostennachweise wird durch die Verkäuferin bzw. den Verkäufer eingereicht

Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer bleibt in beiden Fällen der Zuwendungsempfänger. Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer hat die Erwerberin bzw. den Erwerber schriftlich über die Inanspruchnahme der Förderung und die zehnjährige Nutzungspflicht (gemäß Förderrichtlinien BEG Nummer 7.1) sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages zu informieren.

Alternativ können sowohl Verkäuferin bzw. Verkäufer als auch Erwerberin bzw. Erwerber einen separaten Förderantrag für die eigene Investition stellen. Dabei haben sie sich vor Antragstellung über die Aufteilung der Förderhöchstbeträge zu verständigen.

 

Danke euch!

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