Hallo Kollegen,
Ich gehe davon aus, dass für eine Maßnahme immer die Vorschriften zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.
Bedeutet, wenn ich in diesem Jahr einen Antrag für BEG EM gestellt habe, die erst 2023 umgesetzt wird, können trotzdem keine Einzelmaßnahmen gefördert werden.
Seht Ihr das auch so?
Danke und viele Grüße
1 Answer
um zu antworten.
Richtig...es zählen immer die Bedingungen am Tag vom Antrag.