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Chaos ISFP

Ich habe zwei Anträge i.S. ISFP gestellt. Bei dem eine war ab "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" schluss  (05.03.24), bei anderen bekam ich nur die Eingangsbestätigung der Vorgangsnummer (15.05.24) Auf Nachfrage der Anträge wurde mir gesagt das erst nach Zuwendungsbescheid!?! ich mit der Erstellung anfangen kann. 

4 Antworten

Hallo,

ich mache es derzeit so, dass ich auf eigenes Risiko nach der Antragstellung anfange und auch bis zum Endgespräch abschließe.

Wenn der Zuwendungsbescheid dann kommt, stelle ich aber frühstens die Rechnung. 

Wenn der Kunde vor dem Zuwendungsbescheid eine Einzelmaßnahme starten will, lade ich den iSFP entsprechend schon hoch, weise aber darauf hin, dass die Grenzen und der Bonus noch nicht fix sind, solange kein Zuwendungsbescheid vorliegt.

Guten morgen, 

jetzt war ich erstmal geschockt, da ich doch schon so einige ISFP´s nach Antragstellung erstellt habe, die noch nicht final bewilligt wurden. 

Nachfolgend die Aussage auf der BAFA Homepage zur Energieberatung die mir auch so noch im Hinterkopf war. Die auch mein Puls wieder gesenkt hat :-) 

 

Wann darf mit der Beratung begonnen werden?

Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden. Als Beginn der Energieberatung gilt der Abschluss eines Vertrags mit dem Beratungsunternehmen. Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise schon vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung).

Nach Antragstellung darf die Energieberatung auf eigenes finanzielles Risiko auch bereits vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso ist es förderrechtlich zulässig, eine Rechnung zu stellen bzw. dass der Beratungsempfänger diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt.

 

 

Gruß 

@Bautechniker Ich mache das tatsächlich auch so, dass ich den Vertrag mit Vorbehaltsklausel stelle, dann den Sanierungsfahrplan erstelle, übergebe, die Rechnung stelle und dann zeitgleich/zeitnah die Erläuterung durchführe und das meist vor dem Zuwendungsbescheid.

Meiner Meinung nach werden die Anträge zu 100% genehmigt. Es dauert halt nur seine Zeit. Hattet ihr schonmal abgelehnte Anträge auf Energieberatung/iSFP?

Theoretisch kann der Bauherr dann auch vor Zuwendungsbescheid des iSFP einen Antrag auf Einzelmaßnahmen stellen mit dem fertig gestellten iSFP. Der iSFP muss dann aber am Ende nach Fertigstellung der Einzelmaßnahme genehmigt und ausgezahlt worden sein, damit der Bauherr den Zuschuss für die Einzelmaßnahme bekommt.

Naja was die Vorbehaltsklausel beim Bafa bringen soll, wenn ich auf eigenes finanzielles Risiko schon anfangen kann, habe ich bisher nicht verstanden, auch bei den BEG EM Anträgen nicht.  

M.M.n. sind diese Aussagen widersprüchlich. 

Auf der einen Seite ist der Vertrag / Auftrag erst wirksam wenn das BAFA bewilligt, auf der anderen Seite kann ich auf eigenes finanzielle Risiko schon anfangen. 

 

2 Anträge wurden bei mir bisher nicht bewilligt. 

1 x hatte das ältere Ehepaar "nicht mehr" gewusst das sie mal eine BAFA Beratung mit Bericht haben erstellen lassen. 

und 1 x haben die Kunden 2 EEE beauftrag einen ISFP zu erstellen um möglichst bald die Heizung auf Pellet mit 5 % ISFP Bonus, den es zu dieser Zeit noch gab, zu tauschen. Denen ihr Gedanke war, das Sie dem anderen absagen wenn einer loslegen kann. 

Tatsächlich war es so das der andere EEE krankheitsbedingt einen längeren Ausfall hatte und ich hätte den ISFP früher erstellen können. Habe aber bedingt der Situation eine Rechnung für meinen Aufwand gestellt und nichts für die gemacht.  Hätte man mit mir offen darüber gesprochen, hätte man auch eine Lösung finden können, aber so fand ich es bisschen dreist. 

 

Antwort auf von a.welger@t-online.de

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