Ich habe zwei Anträge i.S. ISFP gestellt. Bei dem eine war ab "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" schluss (05.03.24), bei anderen bekam ich nur die Eingangsbestätigung der Vorgangsnummer (15.05.24) Auf Nachfrage der Anträge wurde mir gesagt das erst nach Zuwendungsbescheid!?! ich mit der Erstellung anfangen kann.
7 Antworten
Guten morgen,
jetzt war ich erstmal geschockt, da ich doch schon so einige ISFP´s nach Antragstellung erstellt habe, die noch nicht final bewilligt wurden.
Nachfolgend die Aussage auf der BAFA Homepage zur Energieberatung die mir auch so noch im Hinterkopf war. Die auch mein Puls wieder gesenkt hat :-)
Wann darf mit der Beratung begonnen werden?
Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden. Als Beginn der Energieberatung gilt der Abschluss eines Vertrags mit dem Beratungsunternehmen. Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise schon vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung).
Nach Antragstellung darf die Energieberatung auf eigenes finanzielles Risiko auch bereits vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso ist es förderrechtlich zulässig, eine Rechnung zu stellen bzw. dass der Beratungsempfänger diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt.
Gruß
@Bautechniker Ich mache das tatsächlich auch so, dass ich den Vertrag mit Vorbehaltsklausel stelle, dann den Sanierungsfahrplan erstelle, übergebe, die Rechnung stelle und dann zeitgleich/zeitnah die Erläuterung durchführe und das meist vor dem Zuwendungsbescheid.
Meiner Meinung nach werden die Anträge zu 100% genehmigt. Es dauert halt nur seine Zeit. Hattet ihr schonmal abgelehnte Anträge auf Energieberatung/iSFP?
Theoretisch kann der Bauherr dann auch vor Zuwendungsbescheid des iSFP einen Antrag auf Einzelmaßnahmen stellen mit dem fertig gestellten iSFP. Der iSFP muss dann aber am Ende nach Fertigstellung der Einzelmaßnahme genehmigt und ausgezahlt worden sein, damit der Bauherr den Zuschuss für die Einzelmaßnahme bekommt.
Naja was die Vorbehaltsklausel beim Bafa bringen soll, wenn ich auf eigenes finanzielles Risiko schon anfangen kann, habe ich bisher nicht verstanden, auch bei den BEG EM Anträgen nicht.
M.M.n. sind diese Aussagen widersprüchlich.
Auf der einen Seite ist der Vertrag / Auftrag erst wirksam wenn das BAFA bewilligt, auf der anderen Seite kann ich auf eigenes finanzielle Risiko schon anfangen.
2 Anträge wurden bei mir bisher nicht bewilligt.
1 x hatte das ältere Ehepaar "nicht mehr" gewusst das sie mal eine BAFA Beratung mit Bericht haben erstellen lassen.
und 1 x haben die Kunden 2 EEE beauftrag einen ISFP zu erstellen um möglichst bald die Heizung auf Pellet mit 5 % ISFP Bonus, den es zu dieser Zeit noch gab, zu tauschen. Denen ihr Gedanke war, das Sie dem anderen absagen wenn einer loslegen kann.
Tatsächlich war es so das der andere EEE krankheitsbedingt einen längeren Ausfall hatte und ich hätte den ISFP früher erstellen können. Habe aber bedingt der Situation eine Rechnung für meinen Aufwand gestellt und nichts für die gemacht. Hätte man mit mir offen darüber gesprochen, hätte man auch eine Lösung finden können, aber so fand ich es bisschen dreist.
Hallo, das ist schon Irre, was hier für ein Kartenhaus aufgebaut wird. Ich habe am 22.5. einen Zuwendungsbescheid von der Antragstellung im Nov. 2023 bekommen. Ok da war noch ne Nachfrage im Januar erfolgt. Aber 6 Monate ist einfach nicht hinnehmbar. Zwei laufen noch seit 16.4. 24. Die Auszahlung der Zuschüsse ist übrigens auch davon betroffen und dauert nochmals irre lange. Ein kunde fragte schon ob auch alles vollständig hochgeladen worden sei. Was mich so ärgert, ist, dass in dieser Behörde überhaupt kein Bewußtsein zu diese Vorgehensweise vorhanden ist und kein Wille zu sehen ist, diesen Zustand zu ändern. Was waren das vor 10 Jahren doch für tolle Zeiten.
Grüße Gere
Das ganze drumherum um den ISFP ist einfach ein Müllhaufen.
Bürokratie statt Beratung,
hier noch zwei Antworten zu meiner Anfrage warum der Zuwendungsbescheid ewig dauert:
Sehr geehrter Herr Eisenack,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass uns neue Fördermittel für die Energieberatungsförderprogramme EBW und EBN zugewiesen wurden. Wir können daher die Erteilung von Zuwendungsbescheiden und die Auszahlung von Zuschüssen wieder aufnehmen.
Anträge wie auch Verwendungsnachweise bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs. Sollten wir Fragen zu einem Vorgang haben, werden wir uns unaufgefordert an Sie oder, im Falle einer Bevollmächtigung, an das Energieberatungsunternehmen wenden.
Wegen der großen Anzahl an Vorgängen kann es leider noch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber bestrebt, die Bearbeitungsdauer so schnell wie möglich wieder deutlich zu verringern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
UND
Sehr geehrter Herr Eisenack,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Uns ist bewusst, dass die Situation für die Energieberatenden nicht einfach ist, und auch bei den Beratungsempfängerinnen und -empfängern für Verunsicherung und Probleme sorgt.
Wir bearbeiten die Vorgänge in der Reihenfolge des Eingangs. Leider wirkt sich die Ende des vergangenen Jahres verhängte und bis in dieses Jahr hineinreichende Antragspause zusammen mit einem sehr hohen Antragseingang noch immer ungünstig auf die Bearbeitungsdauer aus. Wir bemühen uns aber, die Rückstände so schnell wie möglich abzuarbeiten.
Die zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ermöglicht es erstmals, dass das Beratungsunternehmen vom Kunden die Zahlung des vollen Honorars verlangen, bevor wir an den Beratungsempfänger den Zuschuss auszahlen. Diese Möglichkeit wurde nicht zuletzt auf Anregung aus dem Kreis der Energieberatungsunternehmen auch für die EBW eröffnet und wird mittlerweile von immer mehr Beratungsunternehmen genutzt. Dass der Zuwendungsempfänger, hier der Beratene, mit den Ausgaben in voller Höhe in Vorleistung geht, ist in Förderverfahren der Normalfall, wie etwa in der BEG EM, wo es um erheblich höhere Ausgaben geht.
Die Energieberatung darf nach Antragstellung auf eigenes Risiko auch schon vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso darf förderrechtlich auch schon eine Rechnung gestellt und diese vom Beratungsempfänger entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt werden.
Ein Antrag nach der BEG EM (für die ich allerdings nicht zuständig bin) auf Bewilligung des iSFP-Bonus und der höheren Investitionskosten setzt meines Wissens nicht mehr voraus, dass bereits ein Zuwendungsbescheid für die Energieberatung erteilt wurde. Ich verweise Sie insofern auf die FAQ des BMWK zur BEG EM unter
Ich frag mich da tatsächlich ob die wissen was Sie da tun!?! Bei den Letzten Anträgen mit häckchen ISFP vorh. musste dieser auch mit hochgeladen werden....
Im Anschluss habe dann geantwortet da mein Kunden weder mit der Rechnungssumme noch mit dem Zuwarten einverstanden waren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
freudig kann ich Ihnen mitteilen, dass mein Kunden Abstand nehmen von einer weiteren EBW-Beratung und Förderung!
Ich danke für Ihr Verständnis, das Sie mir und allen Kollegen, die in der gleichen Situation sind, entgegenbringen.
Aus diesem und vielen anderen Gründen werde ich keine EBW-Beratungen mehr anbieten.
Und nun lese ich den Artikel der neuen Ausgabe welche mich in meinen tun bestätigt.
Hallo,
ich mache es derzeit so, dass ich auf eigenes Risiko nach der Antragstellung anfange und auch bis zum Endgespräch abschließe.
Wenn der Zuwendungsbescheid dann kommt, stelle ich aber frühstens die Rechnung.
Wenn der Kunde vor dem Zuwendungsbescheid eine Einzelmaßnahme starten will, lade ich den iSFP entsprechend schon hoch, weise aber darauf hin, dass die Grenzen und der Bonus noch nicht fix sind, solange kein Zuwendungsbescheid vorliegt.