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Bilanzierung KfW

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur bestmöglichen Variante zur Förderung eines KfW 55 EH. Ich hatte diesen Fall noch nie und wollte mich erkundigen wie ihr das so handhabt. Eine Gemeinde lässt nur Neubauten mit Gewerbeanteilen zu. Bei den BV handelt es sich um zwei Doppelhaushälften und einem EFH. Das Dachgeschoss wird in allen 3 Gebäuden als Gewerbeteile gebaut und auch zu einer möglichen Vermietung ausgeschrieben. Wenn das nicht erfolgreich ist werden sie ganz normal als Wohnungen vermietet. Die Bilanzierungsregeln für gemischt genutzte Wohngebäude sind mir klar und ich könnte auch alle Gebäude als reine Wohngebäude rechnen. Aber ist das für die Förderung auch die beste Variante? Gerade beim EFH bin ich mir aufgrund der Nettogrundfläche von 67m² unsicher, da Sie ja Wohngebäudeförderung mit 1200000€ pro WE übersteigen würde, wenn ich das als Nichtwohngebäude rechne.

 

Wie handhabt ihr das im Regelfall?

 

Viele Grüße

 

Michael

1 Antwort

Wenn ich laut GEG und den BEG-Richtlinien getrennt nach WG und NWG bilanzieren DARF, dann mache ich das auch. Für die Förderung ist es in der Regel nämlich deutlich günstiger. Das gilt  auch für Ihr Projekt (67 mal 2000 Euro = 134.000 Euro, bei 15 Prozent Förderung sind das 2.100 Euro Zuschuss mehr).

Der Vorteil ist für mich auch die einfachere energetische Bilanzierung: Wenn die Gewerbeeinheit unten und die Wohnung oben ist, muss ich keine kritischen Keller-Wärmebrücken für das Wohnhaus mitbilanzieren.

Wenn aus dem NWG-Teil kurzfristig vielleicht doch noch eine Wohnung wird, sollten Sie prüfen, ob es eine Klausel gibt, dass das NWG eine bestimmte Zeit als solches genutzt werden muss. Dieses Problem habe ich mit meinen Objekten zum Glück nicht.

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