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BEG FAQ 3.18 Dachgeschossausbau neue WE

Dachgeschossausbau neue WE (BEG WG)

Verstehe ich das nun richtig, ich habe nun das Wahlrecht - entweder Bilanzierung nur DG neue WE als Neubau z.B. KFW 55 Niveau (unabhängig vom Gebäudealter) oder Bilanzierung Gesamtgebäude als Bestandsgebäude wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist auf z.B. KFW 70 Niveau - früher (EBS) war da ja mal ganz klar definiert, wenn eine neue WE entsteht, dann nur Bilanzierung als Neubau - Die alten KFW FAQ bzgl. Definition einer neuen WE sind mir bekannt, hier gilt ja nun das BEG WG samt aller FAQ´s - 

FAQ 3.18 Welche Fördermöglichkeiten bestehen, wenn ein Dachgeschoss ausgebaut wird und dabei neue Wohneinheiten entstehen?

Sanierungsmaßnahmen an einem Dachgeschoss, bei der eine oder mehrere Wohneinheiten entstehen, können in den Programmen BEG EM oder BEG WG gefördert werden, wenn z.B. die Dämmung der Dachschrägen und die neu eingebauten Dachflächenfenster die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen bzw. das komplette Gebäude nach den Maßnahmen eine Effizienzhausstufe nach den technischen Mindestanforderungen der BEG WG erreicht. Alternativ besteht die Möglichkeit, die neu entstehende(n) Wohneinheit(en) im Dachgeschoss als Neubau zu betrachten. In diesem Fall müssen die neu geschaffenen, beheizten Flächen des Dachgeschosses als Neubau bilanziert werden uns eine entsprechende Effizienzhausstufe (55, 40, 40 Plus) erreichen.

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