Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Förderung von zwei Einzelmaßnahmen die in einem Antrag bei der Bafa gestellt werden sollen. Der Kunde möchte seine Fenster austauschen lassen und evtl. auch noch eine Solarthermieanlage einbauen lassen. Nun möchte er aufgrund der BEG-Änderung, dass ich in den Antrag beide Maßnahmen mit aufführe obwohl er sich noch nicht sicher ist ob er beide Maßnahmen umsetzen möchte. Bekommt der Kunde die Förderung auch für nur eine Maßnahme ausgezahlt, wenn im Antrag 2 Maßnahmen aufgeführt sind aber nur eine davon umgesetzt wird?
Zwei getrennte Anträge kann man bis zum 15.08.22 ja leider nicht mehr stellen.
Vielen Dank und Liebe Grüße
7 Antworten
Die gute Frage stelle ich mir auch gerade !?!?
Durch die momentane Situation werden/müssen verschiedene Dinge in einen Antrag gepackt welche aber zeitlich nicht gemeinsam abgeschlossen werden.
Hallo zusammen,
wieso kann man bis zum 15.08. keine zwei getrennte Anträge stellen? Wenn z.B. ein Heizungsbauer den neuen Wärmeerzeuger beantragen und ein EEE (Energie-Effizienz-Experte) bspw. den Fensteraustausch beantragen würde, würde das doch funktionieren, oder? Einzige Bedingung ist, dass die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden, bzw. sonst wird der Zuschuss nur auf den max. möglichen Betrag berechnet.
Viele Grüße
Ich denke, der Sinn ist, dass jetzt nicht übermäßig viele Anträge "auf blauen Dunst" gestellt werden, sondern nur die, die wirklich geplant werden. Wenn der Heizungsbauer als Bevollmächtigter auftritt, ist der Antragsteller immer noch derselbe und da gilt dann: nur 1 Antrag pro Antragsteller. Also gut überlegen, was beantragt wird. Ich rate meinen Kunden, nicht in Panik zu verfallen. Sanierungsmaßnahmen rechnen sich bei den steigenden Energiekosten immer. VG
Danke für die Info. Wo stand das mit dem "einen Antrag" pro Antragsteller bis zum 15.08.? Wie wäre es, wenn ein Antrag vor mehreren Wochen gestellt wurde, der auch schon bewilligt wurde, und jetzt noch bis zum 15.08. ein zweiter Antrag für eine andere Maßnahme hinterher geschickt wird? Bisher war das möglich.
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Geba…
Ein weiterer Antrag müsste gehen ,wenn der erste vor dem 28.7. gestellt wurde. .
VG
Vielen Dank!
Moin, ja, er bekommt das gefördert, was er nachher Verwendungsnachweis einreichen. Auch, wenn das nur eine von den zwei beantragten Maßnahmen ist. Einen Verwendungsnachweis kann man aber nur einmal einreichen. Das bedeutet, wenn er die Fenster in diesem Jahr macht und die Solarthermie erst in z. B. 20 Monaten, er auch dann erst den Zuschuss für die neuen Fenster bekommt. Ok? VG Andrea Kiewitt