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Ausführung von Arbeiten vor Zuschussbewilligung wegen Bearbeitungsdauer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie geht Ihr mit folgender Situation um, die ja sicherlich kein Einzelfall ist bzw. sicherlich viele von Euch betrifft:

Ich habe gerade aktuell das Problem das ein Kunde von mir nachweislich (pdf-Datei liegt mir vor) beim Bafa-Bundesamt einen Zuschuss für eine Einzelmaßnahme (Erneuerung einer Haustür) am 14.10.2022 gestellt hat. Bis heute liegt keine Bewilligung bzw. Förderzusage seitens des Bafa-Bundesamtes vor. Am vergangenen Donnerstag ist die Tür jedoch eingebaut worden. Ich habe mit der ausführenden Firma gesprochen und die hat mir zugesagt, dass Sie mit der Schlußrechnung max. noch 2 Wochen warten könnte, da sie ja dann gerne auch das Geld für die (vorbezahlte) Haustür und für die Monteure (Arbeitszeit) hätte. Sage ich also dem Kunden jetzt, dass er leider keine ca. 1000,-€ Zuschuss bekommt (Haustür+Einbau = ca. 5.000€ brutto), wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Bewilligung vorliegt, da ansonsten 'irgendwann' beim Ausfüllen des VN ja folgendes Problem entstehen würde, dass das einzutragende Datum der Schlußrechnung vor der Förderzusage liegt. 

Achso -- am Rande bemerkt --: Beim Bafa-Bundesamt ist man wie immer bzgl. Nachfragen telefonisch nicht erreichbar. Per mail habe ich inzwischen auch aufgegeben, da es mir nicht weiterhilft wenn ich erst in 2 bis 3 Wochen eine Antwort erhalte. Manchmal stellt sich mir die Frage ob das Bafa-Bundesamt durch die langen Bearbeitungszeiten vielleicht gewollt keine Zuschüsse mehr zahlen will. Aber das ist nur eine Vermutung.   

14 Antworten

Entschuldigung, ich hatte mich im o.g. Text verschrieben. Der Antrag wurde am 14.08.2022 gestellt und bis zum Einbau am Do. 27.10.2022 lag keine Bewilligung/Zusage vor.

Moin Kollege,

bist du neu in der Szene?

Von Antragstellung bis Bewilligung können gute 2-3Monate (und länger dauern).

Glücklicherweise zählt seit jeher das Datum der Antragstellung: Es darf auf eigenes Risiko begonnen werden.

Doof ist natürlich, dass dein Kunde fertig ist, bevor die Bewilligung da ist. Nicht, weil die Förderung in Gefahr ist, sondern einfach weil sich das ewig hinzieht...den VN kannst du ja erst mit den Infos aus der Bewilligung ausfüllen.

Soll heißen: Antrag gestellt, alles gut. Dein Kunde kann weitermachen und Rechnungen bezahlen...nur bis er Geld vom Bafa bekommt muss er sich noch etwas (mehr) gedulden.

Grüße!

Hallo,

ist es so sicher mit Zahlungen? Es steht irgendwo (FAQ?, kann nicht mehr spontan wieder finden), dass bezuschusst werden nur die im Bewilligungszeitraum getätigte Zahlungen. Also die Rechnungen, die erst NACH der Bewilligung bezahlt wurden. 

Gibt es dazu Erfahrungen?

Danke und viele Grüße,
Miloslaw

Antwort auf von sager@zeromission.de

Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Antragsstellung - also alles gut. 

Antwort auf von info@frey.energy

Hallo 'feanor1989',

nein, ich mache das schon länger und die Bearbeitungszeiträume sind mir bekannt. Ich habe aber jetzt erst zum ersten mal den Fall, dass eine Einzelmaßnahme bereits abgeschlossen ist obwohl noch keine Bewilligung (Bewilligungsschreiben) vorliegt (Antrag is aber definitiv gestellt, in der 32.KW). Und meine Frage wäre ob der Bewilligungszeitraum wirklich ab Antragsstellung zählt oder nicht. Ich habe nämlich in den ca. 10 Jahren wo ich das schon mache vor rund einem halben Jahr den Fall gehabt, dass das Bafa-Bundesamt eine Förderzusage sozusagen 'einkassiert' (widerrufen) hat, weil das Datum der Schlußrechnung (angegeben im VN) vor dem Datum des Bewilligungsschreibens liegt, aber auch natürlich nach dem Datum der Antragsstellung.

Deshalb weis ich jetzt echt nicht was ich dem Kunden sagen soll bzw. was ich machen soll wenn die ausführende Firma in max. 2 Wochen die Schlußrechnung stellt, die Bewilligung aber immer noch nicht vorliegt. 

Antwort auf von sager@zeromission.de

Moin,

das ist schon etwas heikel.... Der Bewilligungszeitraum beginnt nicht mit Antragseinreichung, sondern dem Datum des Zuwendungsbescheides... Andererseites würde ich gegen das BAFA rechtlich vorgehen, wenn aufgrund der unzumutbaren Bearbeitungszeiten, dem Kunden daraus ein Nachteil erwächst. Jedenfalls die Ablehnung nicht widerspruchslos lassen... Da wären die Verbände mal gefragt ( GIH, DEN) hier aktiv zu werden. Das kann alles so nicht weitergehen...Irgendwand such ich mir einen Rechtsbeistand und verklage die Behörde ( Da gabs schon mal einen Post von einem Kollegen, der das ähnlich sieht).  Wie wär`s mit einer Sammelklage ?

Hallo 'Lorenzen Hamburg',

danke für die Antwort. Das mit dem Bewilligungszeitraum und der Antragseinreichung sehe ich genau so. Ich habe vor einer Woche einen Bewillingungsbescheid (Förderzusage) für eine Einzelmaßnahme bekommen, für die ich die Bevollmächtigung hatte. Auf der Rückseite des Schreibens ist der Bewilligungszeitraum eindeutig mit dem Startdatum (Starttag) angegeben, das auch auf der Vorderseite des eigentlichen Bewilligungsbescheides steht. Und das ist nun mal nicht die Antragsstellung. Deshalb bin ich mir nicht sicher bzw. kann nicht ganz nachvollziehen warum einige Kollegen meinen der Bewilligungszeitraum beginne schon mit der Antragsstellung. Wenn einer einen entspr. Textauszug und/oder Textpassage der Bafa-Vorschriften hat, bitte gerne hier teilen. Ich lasse mich dann gerne vom Gegenteil überzeugen. Das löst zwar mein Problem mit dem Kunden immer noch nicht, aber ich hätte zumindest mal eine eindeutige Aussage (oder auch nicht). Was die Sammelklage angeht, so würde ich mich anschließen.

Andererseits ist es ja ausdrücklich erlaubt, Aufträge an ausführende Gewerke vor Zuwendungsbescheid zu erteilen ( mit dem Hinweis auf das eigene finanzielle Risiko). Und , wenn der Fördergeber dieses ausdrücklich erlaubt-  text aus der BAFA-EIngangsmail : Wichtig: Sie können mit der Maßnahme ab jetzt auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Da wir Ihren Antrag noch nicht geprüft haben, können wir Ihnen heute jedoch noch keine Förderung zusagen.,dann muss ja auch damit gerechnet werden, dass Handwerker-Rechnungen entstehen. Allein hiermit dürfte das BAFA den Zuschuss nicht aufgrund des Rechnungsdatums verweigern... oder sehe ich das falsch ?

"Wichtig: Sie können mit der Maßnahme ab jetzt auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Da wir Ihren Antrag noch nicht geprüft haben, können wir Ihnen heute jedoch noch keine Förderung zusagen."

Ich verstehe den Satz so, dass es 1.) grundsätzlich keine Förderung ohne Prüfung gibt und 2.) infolge dessen neben dem Risiko des Beginnens ohne vorherige Zusage 3.) gleichzeitig auch damit das Risiko eingeschlossen ist keine Förderung zu bekommen, wenn die Maßnahme zwar beantragt, jedoch bereits vor der Prüfung (Zusage) abgeschlossen ist.

Aber das sollte uns das Bafa-Bundesamt vielleicht mal 'schriftlich' erklären, wenn dort jemand Zeit hat.

Moin aus Hamburg - das kann man so sehen. Aber der Anspruch auf Förderung ist ja gesetzlich abgesichert und nicht von BAFAs Gnaden abhängig. Sobald alle Formalien für die Förderung erfüllt sind ( Anforderungen gem. BEG erfüllt und Antrag formal richtig), darf es eigentlich keine Ablehnung geben - solange Herr Habeck nicht dazwischengrätscht..  Aber in der Tat, sollte das BAFA das einmal bestätigen. Ich schick nachher mal eine Anfrage an Beraternetzwerk des BAFA und poste hier die Antwort.

Moin,

schon mal 'Danke' für die Anfrage und das 'posten' der späteren Antwort. Grundsätzlich sehe ich das aus Sicht des 'gesunden Menschenverstandes' ja auch so. Aber leider musste ich ja vor ca. 5 Monaten ja die Erfahrung einer 'zurückgenommenen' Förderung machen, weil das Bafa-Bundesamt bemängelte das das Schlußrechnungsdatum vor dem Bewilligungsdatum lag. Überigens habe ich mit dem Kunden gemeinsam einen schriftlich Einspruch gegen diese Entscheidung beim Bafa-Bundesmat eingelegt, dessen EIngang auch schriftlich bestätigt wurde. Das ist jetzt etwas mehr als 4 Monate her. Ich glaube ich brauche nicht weiter zu erwähnen, dass wir seitdem vom Bafa-Bundesamt nichts mehr gehört haben.

Grüße aus Berlin,

es gibt folgenden BAFA-Hinweis:

"Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraumes geleistet werden."

Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der BAFA-Zusage und endet mit dem Verwendungsnachweis bzw. mit Ablauf der Förderfrist. Der Verwendungsnachweiszeitraum ist nicht beim BAFA beschrieben, da man aber schon nach Antragstellung beginnen kann und somit Leistungen zwischen Antragstellung und Bewilligungsbescheid zulässig sind, beginnt der Verwendungsnachweiszeitraum aus meiner Sicht ab Antragstellung und endet ebenfalls mit dem Verwendungsnachweis bzw. mit Ablauf der Förderfrist (oder dem Beginn des Bewilligungszeitraumes).

Erfahrungen zeigen, dass Rechnungen mit Datum zwischen Antragstellung und Bewilligung berücksichtigt wurden. Hat da vielleicht jemand andere Erfahrungen gemacht?

 

Moin, leichte Entwarnung zum Thema: Heute vom BAFA diese email erhalten:

Ich denke, darauf kann man sich im Zweifelsfall berufen..  Grüße aus Hamburg

 

"....vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte.

Auf Grund der enormen Antragsflut während der Übergangszeit (28.07.2022 bis 14.08.2022 fast 300.000 Anträge) zur Änderung der Richtlinie im BEG EM kommt es zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Antragsprüfung und der Erstellung der Bescheide nach positiver Prüfung. Ausschlaggebend ist grundsätzlich das Antragsdatum. Liegt ein Rechnungsdatum nach Antragstellung und vor Bescheid-Erstellung, so ist dies nicht förderschädlich.

Mit freundlichen Grüßen

Frau A. Hartmann ,Bürosachbearbeiterin

Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)"  .....

Hallo 'Lorenzen Hamburg',

vielen Dank für die Nachfrage beim Bafa-Bundesamt sowie das Bereitstellen der entspr. Antwort. Dann kann ich dem Kunden auch weiterhelfen bzw. gegebenenfalls kann man sich darauf berufen. Danke.

 

um zu antworten.