Hallo,
gibt es eigentlich Grenzen bei der Förderung BAFA Einzelmaßnahmen bezüglich :
- Größe des Anbaus
- und Alter des ursprünglichen Gebäudes?
Wenn beispielsweise bei einem Zweifamilienhaus aus 2019 an einer Wohneinheit 60 m² angebaut werden könnten dann 120.000 € (zwei Wohneinheiten A 60.000 €) Fördergelder In Anspruch genommen werden?
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus muss das Gebäude ja immer mindestens fünf Jahre alt sein Beziehungsweise die Antragstellung.
Gemäß Auszug unten der Förderbedingungen wird ja nur bei Nicht Wohngebäuden eine Grenze von 50 m² als Anbau definiert.
Auszug Bundesförderung für effiziente Gebäude Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
1.6 Erweiterung/Anbau/Ausbau/Umwidmung
Wohngebäude:
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, z. B. durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, z. B. Dachgeschossausbau, ist über die BEG EM sowie über die BEG WG als Sanierung förderfähig.
Ausnahme: Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche) werden in der BEG WG als Neubau gefördert.
Bei Umwidmung von unbeheizten Nichtwohnflächen gilt: Sofern ausschließlich durch Umwidmung vormals nicht beheizter Räume zu Wohnräumen eine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), ist eine Antragstellung für diese Wohneinheit nur in der BEG WG als Neubau möglich.
Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG sind durch Erweiterung oder Ausbau neu entstehende Wohneinheiten als energetische Sanierung förderfähig. Nicht als Erweiterung förderfähig sind Anbauten, die ein selbständiges neues Gebäude bilden oder durch die der Denkmalstatus des Gebäudes eingeschränkt oder aufgehoben wird.
Nichtwohngebäude:
Bei Erweiterungen/Ausbau bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 Quadratmeter zusammenhängender Nettogrundfläche (Erweiterung z. B. durch einen Anbau; Ausbau von Räumen, die vormals nicht Teil des thermisch konditionierten Gebäudevolumens waren, z. B. durch einen Dachgeschossausbau) besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus/des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude.Einzelmaßnahmen
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