Hallo Kolleg*innen,
hatte jemand schonmal diesen Fall, bzw. hat eine Idee:
Ein Wohnhaus hat zwei Wohneinheiten. Bei der Antragstellung werden diese zwei Wohneinheiten zur Ermittlung der förderfähigen Kosten angesetzt. Irgendwann nach Abschluss der geförderten Sanierungsmaßnahme ändert sich die familiäre Situation der Bewohner und beide Wohnungen werden zu einer Wohneinheit verschmolzen.
Frage:
Hat dies rückwirkend eine Auswirkung auf die Förderung?
Ich denke diese Fragestellung könnte sowohl bei BAFA-Einzelmaßnahmen als auch bei der KfW-Heizungsförderung relevant sein.
2 Antworten
Nach der Sanierung sind es ja erstmal immer noch zwei WE. Aber was geschieht wenn irgendwann später die Wohnungen zusammengelegt werden?
um zu antworten.
Siehe BEG häufige Fragen.
Zitat aus BEG häufige Fragen:
Die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben für das Gebäude (Förderhöchstbetrag) bemisst sich anhand der Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung