Hallo Kolleg*innen,
hatte jemand schonmal diesen Fall, bzw. hat eine Idee:
Ein Wohnhaus hat zwei Wohneinheiten. Bei der Antragstellung werden diese zwei Wohneinheiten zur Ermittlung der förderfähigen Kosten angesetzt. Irgendwann nach Abschluss der geförderten Sanierungsmaßnahme ändert sich die familiäre Situation der Bewohner und beide Wohnungen werden zu einer Wohneinheit verschmolzen.
Frage:
Hat dies rückwirkend eine Auswirkung auf die Förderung?
Ich denke diese Fragestellung könnte sowohl bei BAFA-Einzelmaßnahmen als auch bei der KfW-Heizungsförderung relevant sein.
7 Antworten
Nach der Sanierung sind es ja erstmal immer noch zwei WE. Aber was geschieht wenn irgendwann später die Wohnungen zusammengelegt werden?
Also, wenn es absehbar nur noch eine WE ist, müsstest Du das angeben. Wenn Dein Fall für eine Stichprobenprüfung gezogen wird, wird der Sachverständige genau diese 2 WE suchen. So eine Prüfung kann ja durchaus 3 Jahre nach Durchführung sein.
Ich hatte einmal die Auskunft bekommen, dass tatsächlich die Anzahl der WE zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sanierung maßgeblich ist. Ich würde mal sagen zum Zeitpunkt von TPN/BzA. Ist eigenlich auch die sinnvollste Lösung. Soll man die Anzahl der Wohnung in den nächsten 10 Jahren nicht reduzieren dürfen? Ich sehe es nur kritisch, wenn kurz nach Abschluss aus zwei Wohnungen eine gemacht wird. Dann muss man vermutlich schon gut argumentieren können, dass dies vorher noch nicht geplant war.
Die gemeinsame Nutzung ist möglich, das geht auch wenn die beiden Wohnungen weiterhin selbständig nutzbar wären, d.h. Zugang, Abgeschlossenheit, Anschlüsse für Küche und Bad vorhanden. Ich sehe das auch so, dass die Anzahl der WE die im TPN bestätigt wurden, in den nächsten 10 Jahren vorhanden sein müssen.
Es ist tatsächlich so, dass beide Wohnungen als eine genutzt werden darf. Bleiben müssen jedoch die Charakeristika für eine Wohneinheit: beide Wohnungen haben u.a. eigenen Zugang (nicht durch eine andere WE), eigenes Bad, Anschlüsse für eine Kochgelegenheit (auch Spüle).
Vielen Dank für Eure Beiträge und Tipps.
Ich hatte diese Fragestellung auch vor einiger Zeit bei der KfW gestellt und lange keine Antwort erhalten. Jetzt kam aber tatsächlich was von der KfW.
hier der Wortlaut:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.
Wir verstehen, dass die Änderung der Anzahl der Wohneinheiten nach Auszahlung der Förderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Dies hat rückwirkend keine Auswirkungen auf die erhaltene Förderung.
Für die Förderung ist es entscheidend, wie viele Wohneinheiten es direkt nach Durchführung der Maßnahmen sind. Dies wird uns durch die Bestätigung nach Durchführung (BnD) übermittelt und bestätigt.
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Siehe BEG häufige Fragen.
Zitat aus BEG häufige Fragen:
Die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben für das Gebäude (Förderhöchstbetrag) bemisst sich anhand der Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung