Hallo,
kennt jemand einen Fall, dass vom zuständigen Netzbetreiber ein "Baukostenzuschuss für die Leistungserhöhung des Netzanschlusses" bei einem 1- oder 2- Fanilienhaus gefordert wird, nachdem dort eine Wallbox und/oder eine Wärmepumpe installiert wurde?
Hierbei bezieht sich der Netzbetreiber auf die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §11 (3): "Ein Baukostenzuschuss darf nur für den Teil der Leistungsabforderung erhoben werden, der eine Leistunganforderung von 30 Kilowatt übersteigt".
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, bei dem im Jahr 2021 eine 11 kW-Wallbox und 2023 eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut wurde. Für die beiden Wohneinheiten wurde gemäß DIN 18015-1 eine Anschlussleistung von 24 kW angesetzt, zusätzlich für die Wärmepumpe einschl. Heizstab 2,5+7 = 9,5 kW und für die Wallbox eine Anschlussleistung von 11 kW. Nach Abzug einer Freigrenze von 33 kW wurden für die Verrechnung 11,5 kW angesetzt, für die je 43 Euro + MWSt., insgesamt ca. 590 Euro, gefordert wurden.
Mein Hinweis, dass laut Messdatenportal des Stromzählers (Smart Meter), an dem Hauptwohnung, Wallbox und Wärmepumpe angeschlossen sind, von Januar bis April diesen Jahres maximal 12,5 kW als Anschlussleistung angezeigt wurden, wurde ignoriert.
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