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Baukostenzuschuss für Leistungserhöhung des Netzanschlusses

Hallo,

kennt jemand einen Fall, dass vom zuständigen Netzbetreiber ein "Baukostenzuschuss für die Leistungserhöhung des Netzanschlusses" bei einem 1- oder 2- Fanilienhaus gefordert wird, nachdem dort eine Wallbox und/oder eine Wärmepumpe installiert wurde?

Hierbei bezieht sich der Netzbetreiber auf die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §11 (3): "Ein Baukostenzuschuss darf nur für den Teil der Leistungsabforderung erhoben werden, der eine Leistunganforderung von 30 Kilowatt übersteigt".

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, bei dem im Jahr 2021 eine 11 kW-Wallbox und 2023 eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut wurde. Für die beiden Wohneinheiten wurde gemäß DIN 18015-1 eine Anschlussleistung von 24 kW angesetzt, zusätzlich für die Wärmepumpe einschl. Heizstab 2,5+7 = 9,5 kW und für die Wallbox eine Anschlussleistung von 11 kW. Nach Abzug einer Freigrenze von 33 kW wurden für die Verrechnung 11,5 kW angesetzt, für die je 43 Euro + MWSt., insgesamt ca. 590 Euro, gefordert wurden.

Mein Hinweis, dass laut Messdatenportal des Stromzählers (Smart Meter), an dem Hauptwohnung, Wallbox und Wärmepumpe angeschlossen sind, von Januar bis April diesen Jahres maximal 12,5 kW als Anschlussleistung angezeigt wurden, wurde ignoriert.

3 Antworten

Hallo Dieter C.,

immer. Es zählt die bereit gestellte Anschlußleistung nach der NAV des Netzbetreibers.

Dabei wird alles zusammen gezählt, was Leistung ziehen kann. Reduzieren geht nur, wenn eine wirksame Leistungsbegrenzung eingebaut und mit dem Netzversorger abgestimmt wird. 

Bei einem Wohnhaus ist der Baukostenzuschuss günstiger.

Die Abrechnung nach Leistungsbezug ist erst bei höheren Leistungen vorgesehen. Die notwendigen Vorrichtungen und Anschlußgebühren, monatliche Grundkosten: der aufgerufene Baukostenzuschuss ist deutlich geringer.
Nur weil ein Smart-Meter drin ist, ist das keine Leistungbegrenzung bzw. Abrechnung nach Spitzenlast.
Im Moment kenne ich noch keinen Betreiber, der das für die Kleinlasten anbietet oder vorhat.

Genau die Erfahrung mussten wir leider auch machen…

Ging um ein NWG und der Netzbetreiber geht dabei vom WorstCase aus. Was laut Datenlage an Leistung entnommen werden KÖNNTE muss auch bezahlt werden. Ich denke mit 600,- ist man da noch gut bedient. Die Stadtwerke Rostock haben letztes Jahr 287,86€ (!!!)genommen  pro kW Anschlussleistung über 30kW.  Das waren bei 90kw extra fast 26.000,- netto. Leider muss hier der Endverbraucher für die Versäumnisse der Netzbetreiber der letzten Dekaden bluten. Willkommen im Industriestandort Deutschland. 

Vielen Dank für die Antworten!

Leider hatte ich mit Nachfragen bei Energieberater-Kollegen und auch bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale niemanden gefunden, der davon gehört hatte, obwohl in Zukunft sehr viele Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern davon betroffen sein dürften.

Diese Forderung eines Baukostenzuschusses macht es uns Energieberatern sicher nicht einfacher, für eine Wärmepumpe zu werben. Ich kann auch nicht einsehen, dass bei der Berechnung von Leistungserhöhungen von festgelegten Größen ausgegangen wird, obwohl es bei jedem Einzelfall anders aussehen kann und Verbrauchsspitzen durch Anwendung von dynamischen Stromtarifen, Verwendung von Strom aus eigenen PV-Anlagen, Batteriespeicher, bifaziales Laden von Elektroautos etc. vermieden werden können.

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